Große Witwenrente 2025: Diese Altersgrenze ist wichtig

Große Witwenrente

Ab diesem Alter haben Sie Anspruch


Aktualisiert am 25.04.2025Lesedauer: 2 Min.

Eine Frau blickt in die Ferne: Die große Witwenrente gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. (Quelle: Inside Creative House/getty-images-bilder)

Wer seinen Ehepartner verliert, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente. Doch nicht jeder bekommt sie.

Der Tod des Partners ist ein schmerzhafter Einschnitt. Neben der emotionalen Belastung stellen sich auch finanzielle Fragen. Die Rentenversicherung unterstützt Hinterbliebene mit der sogenannten Witwen- oder Witwerrente. Doch die große Witwenrente wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt – eine davon ist das Alter. Welche Regelungen gelten und worauf Betroffene achten sollten.

Die große Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird länger und in höherer Höhe gezahlt als die kleine Witwenrente. Sie erhalten diese, wenn Sie erwerbsgemindert sind, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist, oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die Grenze dafür wird derzeit noch schrittweise angepasst.

Um Anspruch auf die große Witwenrente allein aufgrund des Alters zu haben, galt bis Ende 2011 ein Alter von 45 Jahren. Seitdem steigt die Altersgrenze – abhängig vom Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners (§ 242a SGB VI). Ab 2029 gilt dann für alle einheitlich die Altersgrenze von 47 Jahren. Ziel dieser Regelung ist es, die Altersgrenze an das steigende reguläre Renteneintrittsalter anzupassen.

Wer also zum Beispiel im Jahr 2025 verwitwet, muss mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt sein, um die große Witwenrente allein wegen des Alters zu bekommen. Sind Sie jünger als die für Sie geltende Altersgrenze, können Sie lediglich die kleine Witwenrente erhalten. Diese beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder mit Renteneintritt bezogen hätte. Ausnahmen gelten, wenn Sie erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen.

Wichtig zu wissen: Die Entscheidung, ob Sie für die große oder die kleine Witwenrente infrage kommen, fällt nur einmal. Eine kleine Witwenrente kann also nicht in eine große Witwenrente umgewandelt werden, sobald Sie älter sind. Diese Regelung gibt es deshalb, da bei jüngeren Hinterbliebenen davon ausgegangen wird, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt nach einer bestimmten Zeit wieder allein zu bestreiten.

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