Debatte um Parkkosten
So hoch dürfen Parkgebühren sein
31.01.2025 – 13:55 UhrLesedauer: 2 Min.
Köln plant eine drastische Erhöhung der Parkgebühren. Gibt es eine Obergrenze für die Preise für Kurz-, Langzeit- und Anwohnerparken?
„Die Bemessung von Parkgebühren erfolgt unter Abwägung unterschiedlicher Interessen und der örtlichen Gegebenheiten. Parkgebühren müssen dabei nachvollziehbar, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden“, heißt es vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) auf Anfrage von t-online. In Großstädten mit gutem Nahverkehrsangebot könne eine Lösung entsprechend anders aussehen als in vielen anderen Kommunen in Deutschland, in denen es genug Parkraum gibt.
Eine Obergrenze gibt es allerdings nicht. „Klar ist, ein Anwohnerparkausweis für 30 Euro pro Jahr, wie in vielen Städten bundesweit noch geltend, ist oftmals nicht mehr zeitgemäß“, so der DStGB. Er knüpft daran eine Forderung: „Die Kommunen sollten daher bundesweit die Möglichkeit erhalten, die Gebühren nach den Verhältnissen vor Ort und angemessen anzupassen.“
Bereits 2020 beschloss der Bundestag, dass die Länder selbst die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere regeln dürfen, in denen es einen erheblichen Parkraummangel gibt. Zudem sollen sich die Kosten auch am Verwaltungsaufwand orientieren – oftmals deckten die Kosten für die Plakette nicht einmal die Kosten für die Ausstellung.
Zahlreiche Städte haben ihre Regeln daher schon angepasst – in Tübingen beispielsweise kostet ein Bewohnerparkausweis 120 Euro pro Jahr. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die leer mehr als 1.800 Kilogramm wiegen, oder für reine E-Autos mit einem Leergewicht von mehr als 2.000 Kilogramm beträgt die Jahresgebühr 180 Euro. In Freiburg kostet Anwohnerparken 200 Euro. Zum Vergleich: In Stockholm (Schweden) kostet ein Anwohnerparkausweis rund 1.300 Euro pro Jahr.