Bundesweite Polizeistatistik

Gewalt gegen Lehrkräfte nimmt deutlich zu

Aktualisiert am 10.04.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

Die Polizei führt Opfer nur dann als Lehrkräfte in ihrer Statistik auf, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Straftat und der beruflichen Tätigkeit besteht. (Symbolbild) (Quelle: Maurizio Gambarini/dpa/dpa-bilder)

Die Zahl der Gewaltvorfälle gegen Lehrkräfte ist deutlich angestiegen. Die Grünen fordern neue Schutzkonzepte – auch für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Eine Möglichkeit sind Alarmsysteme.

Lehrerinnen und Lehrer werden in Deutschland immer häufiger Opfer von Körperverletzung und anderen Formen von Gewalt. Das zeigt eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die einen Zeitraum von zehn Jahren umfasst. Danach stieg die Zahl der Fälle, in denen Lehrkräfte als Opfer vorsätzlicher einfacher Körperverletzung aktenkundig wurden, 2024 auf 1.283 Fälle. Zum Vergleich: In den Jahren 2015 bis 2023 meldeten die Polizeibehörden der Länder zwischen 717 und 1.017 Fälle an das Bundeskriminalamt (BKA).

Dass es 2021 mit 564 Fällen deutlich weniger solcher Übergriffe gab, dürfte mit den vorübergehenden Schulschließungen während der Corona-Pandemie zu tun haben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 ist noch nicht veröffentlicht.

Die Auswertung der bundesweiten Polizeidaten zu Gewalttaten gegen Lehrkräfte liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Sie ist Teil einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion zur Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

557 schwere Fälle

Ein Anstieg ist demnach auch bei den gegen Lehrerinnen und Lehrer gerichteten Straftaten zu beobachten, die in der PKS in der Kategorie Gewaltkriminalität aufgeführt werden. Dazu zählen Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall, Raubdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme sowie schwere und gefährliche Körperverletzung.

Seit 2015 hat die Zahl solcher Taten gegen Lehrkräfte kontinuierlich zugenommen – mit Ausnahme der Corona-Jahre 2020 und 2021, in denen ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. 2015 zählte die Polizei bundesweit 268 Fälle, in denen eine Lehrkraft Opfer von Gewaltkriminalität im Sinne der Statistik wurde. 2023 wurden 477 Fälle registriert, ein Jahr später wurden 557 Fälle aktenkundig.

Als Gewalttaten gegen Lehrkräfte zählt die Polizei nur Straftaten, bei denen die Tatmotivation in Beziehung zur beruflichen Tätigkeit stehen. Der Fall eines Lehrers, der beispielsweise auf einem Volksfest, von einem Menschen, der ihn in seiner Eigenschaft als Lehrer nicht kennt, geschlagen wird, würde zwar als Opfer in der Statistik auftauchen, nicht jedoch als von Gewalt betroffene Lehrkraft.

Erneute Gesetzesänderung geplant

Zwischen 2018 und 2024 nahm laut Polizeistatistik auch die Zahl der Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Polizei zu. Im Mai 2017 waren im Zuge einer Gesetzesänderung zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen worden. Daher sind die Opferzahlen der Jahre 2018 bis 2024 nicht mit den Daten der Vorjahre vergleichbar.

Kurz vor Silvester hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften vorgelegt. Er sieht härtere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Gruppen vor.

Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte

Laut Justizministerium soll es dafür künftig Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt wie bisher mindestens drei Monaten geben. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Das soll etwa für Überfälle gelten, bei denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Wer Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert, soll grundsätzlich nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen können, sondern in Haft. Einen Kabinettsbeschluss zu dem Vorhaben gibt es noch nicht.

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