Ein Faktor entscheidend

Wann Gerichtskosten von der Steuer absetzbar sind

Aktualisiert am 08.11.2024 – 15:44 UhrLesedauer: 1 Min.

Ob anwaltliche Beratung oder Gerichtsverfahren: Beides kann teuer werden. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)

Krankheit, Arbeitsweg und Co: Steuerzahler können vielerlei Ausgaben von der Steuer absetzen. Bei Gerichtskosten geht das jedoch nur in Ausnahmefällen.

Sind Anwalts- und Prozesskosten steuerlich absetzbar, oder nicht? Die gleichermaßen einfache wie unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an. Und zwar unter anderem darauf, welcher Sachverhalt mit dem jeweiligen Gerichtsverfahren geklärt werden soll. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Anwaltskosten sind etwa immer dann absetzbar, wenn sie im Kontext eines arbeitsrechtlichen Sachverhaltes stehen. Bei Prozesskosten kommt es dem Bund der Steuerzahler zufolge darauf an, ob der Prozess der Sicherstellung lebensnotwendiger Bedürfnisse dient oder nicht.

So konnte etwa eine Steuerzahlerin ihren gerichtlichen Unterhaltsstreit mit ihrem Ex-Mann nicht steuerlich geltend machen, weil ihr eigenes Einkommen über dem sozialrechtlichen Existenzminimum lag (FG Münster, Az. 1 K 494/18 E). Anders hätte es wohl ausgesehen, wenn sie unterhalb des Existenzminimums verdient hätte.

Im Gegensatz dazu gewährte das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 9 K 28/23) einem Steuerzahler den Abzug seiner Prozesskosten. Er wehrte sich vor Gericht gegen eine geforderte Rückübertragung eines ihm unentgeltlich überlassenen Forstbetriebs, mit dem er seither seinen Lebensunterhalt bestritt. Weil der Mann ohne diesen Betrieb seine Existenzgrundlage verloren hätte, musste das Finanzamt diese Prozesskosten steuerlich berücksichtigen.

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