Verdacht der Geldwäsche

Gericht zieht 58 Immobilien von Berliner Großfamilie ein


19.03.2025 – 14:49 UhrLesedauer: 2 Min.

Schild am Landgericht Berlin (Symbolbild): Das Ermittlungsverfahren läuft bereit seit 2015. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini)

Weil sie mit Geld aus Straftaten finanziert worden sein sollen, hat ein Gericht die Einziehung von 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. Sie gehörten bisher einer Großfamilie.

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von insgesamt 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Hintergrund ist ein seit 2015 laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen mehrere Beschuldigte aus dem Umfeld einer Berliner Großfamilie. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Immobilien mit Geldern finanziert wurden, die aus Straftaten stammen.

Die betroffenen Immobilien liegen dem Gericht zufolge in Berlin-Neukölln, in Berlin-Mitte sowie im Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming, der sich am südlichen Berliner Stadtrand befindet. Offiziell hätten die Grundstücke den beiden Frauen Zeinab F. und Zeinab A. gehört, die sie zwischen 2010 und 2017 zu Kaufpreisen zwischen 1.500 Euro und 700.000 Euro erwarben.

Die Frauen sollen aber laut Gericht nur als Strohfrauen fungiert haben. Eigentlich seien sie dem Ehemann und dem Bruder von Zeinab A. zuzurechnen, die die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert hätten. Der Ehemann von Zeinab A. sowie weitere Familienmitglieder sind wegen einer Vielzahl von Straftaten vorbestraft, unter anderem wegen Drogenhandels in großem Stil.

Zeinab F., die im Libanon lebt und durch dortige Behörden vernommen wurde, bestreitet die rechtswidrige Herkunft der Gelder. Die Immobilien seien durch das Einkommen ihres Mannes sowie aus Immobilienvermögen im Libanon finanziert worden. Zeinab A. hatte die Aussage verweigert. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass keiner der Beteiligten über ein nennenswertes legales Vermögen verfügte, so das Gericht. A. und ihr Ehemann hätten teilweise von staatlichen Transferleistungen gelebt.

Das Landgericht Berlin hatte im Zusammenhang mit dem seit 2015 laufenden Ermittlungsverfahren bereits mehrmals andere Immobilien eingezogen, zuletzt 2024. Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Beschwerde dagegen einlegen.

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