Viele Vorgänge im parlamentarischen Betrieb des Bundestags sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Trotz Geheimhaltung gelangen sie aber immer wieder an die Presse. Ermittlungen sind die Folge.

Informationen aus geheimen Beratungen und vertraulichen Dokumenten sind aus dem Bundestag oder Regierungskreisen an Medien und Unbefugte gelangt. In der vergangenen Legislaturperiode hat die damalige Präsidentin des Deutschen Bundestags, Bärbel Bas, fast zwei Dutzend Verdachtsfälle eines Geheimnisverrats zur Anzeige gebracht. Das sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung auf Anfrage von t-online.

Insgesamt sind dem Bundestag demnach 23 Fälle gemeldet worden. In allen Fällen habe die Bundestagspräsidentin in Fortsetzung einer langjährigen Praxis die Staatsanwaltschaft Berlin um strafrechtliche Ermittlungen gebeten und ihre erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.

Einige der Vorgänge betreffen – wie bereits in der Vergangenheit – das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die deutschen Nachrichtendienste zuständig ist. Anfang April machte das Gremium in seinem Tätigkeitsbericht öffentlich, dass es in Einzelfällen erneut festgestellt habe, „dass Inhalte aus Verschlusssachen und aus geheimen Beratungen des Gremiums in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden“. Solche Fälle seien durchweg der Präsidentin des Bundestags gemeldet worden.

Aktie.
Die mobile Version verlassen