Geflüchtete, die in einer städtischen Unterkunft leben, müssen seit Oktober mehr Geld zahlen. Das sind die Gründe dafür.

Geflüchtete Menschen, Wohnungslose und Spätaussiedler, die in einer städtischen Unterkunft leben, müssen seit Oktober mehr Geld für ihre Unterbringung zahlen. Der Grund ist eine Änderung der Nutzungs- und Gebührensatzung, die im Dezember 2023 beschlossen wurde. Dabei wurde eine Erhöhung der bisherigen Gebühren zum 1. Oktober festgelegt.

Über 2.200 Geflüchtete, darunter auch Spätaussiedler, und über 400 Wohnungslose sind von der Änderung betroffen, schreibt die „Aachener Zeitung“. Bei den neuen Gebühren gibt es Unterschiede zwischen Menschen, die in größeren Unterbringungseinrichtungen leben und denen, die in geschlossenen Wohnungen leben.

Wie man der Entscheidungsvorlage des Stadtrates entnehmen kann, verdreifacht sich die bisherige Grundgebühr von 4,20 Euro pro Quadratmeter auf 12,79 Euro monatlich für Übergangswohneinrichtungen. Für geschlossene Wohnungen steigt die Grundgebühr auf 8,89 Euro pro Monat. Ein Großteil der Bewohner zahlt die Kosten für die Unterbringung allerdings nicht aus eigener Tasche, sondern ist auf Transferleistungen angewiesen.

Auch bei der Verbrauchsgebühr gibt es eine Änderung: Diese wird nun nicht mehr pauschal berechnet, sondern ergibt sich aus der Wohnfläche. Sie liegt jetzt monatlich bei 5,59 pro Quadratmeter für Übergangswohneinrichtungen bzw. 3,52 Euro für geschlossene Wohnungen. Besitzen die Bewohner eigene Energieverträge, kann diese Gebühr um bis zu 1,37 pro Quadratmeter sinken.

Der stellvertretende Leiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration Jens Tönnes sagte gegenüber der „Aachener Zeitung“, dass die Preissteigerungen der letzten Jahre in sämtlichen Lebensbereichen die Stadt zum Handeln gezwungen habe. Dadurch, dass die letzte Erhöhung aus dem Jahr 2003 stammt, hätte man nun die Gebühren deutlich erhöhen müssen. Fortan wolle man die Gebühren jährlich anpassen.

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