Rockmusiker muss erneut vor Gericht

Gary Glitter wegen Sexualdelikten an Minderjährigen angeklagt


02.07.2026 – 18:28 UhrLesedauer: 2 Min.

Gary Glitter: Er war bereits wegen Sexualdelikten in Haft. (Quelle: IMAGO/Metropolitan Police via Bestimage)

Der Musiker verbüßte bereits Haftstrafen wegen ähnlicher Vorwürfe. Nun beschäftigt Gary Glitter die britische Justiz erneut. Es wurde Anklage erhoben.

Die Vorwürfe reichen mehrere Jahrzehnte zurück und beschäftigen nun erneut die britische Justiz. Gegen Rockmusiker Gary Glitter, der bürgerlich Paul Gadd, heißt, wurde wegen mehrerer mutmaßlicher Sexualdelikte Anklage erhoben.

Wie die britische Strafverfolgungsbehörde Crown Prosecution Service (CPS) auf ihrer Internetseite mitteilte, wird dem 82-Jährigen ungesetzlicher Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 13 Jahren sowie dreimal unsittliche Berührung eines Mädchens unter 14 Jahren vorgeworfen. Die Anklage bezieht sich auf vier mutmaßliche Sexualstraftaten, die laut Anzeige an einer Frau zwischen 1978 und 1981 begangen worden sein sollen. Nach Angaben des CPS stehen die Vorwürfe im Zusammenhang mit mutmaßlichen Sexualdelikten an einem Kind, die bis in das Jahr 1978 zurückreichen.

Nach Angaben der stellvertretenden leitenden Staatsanwältin Bethan David ging der Entscheidung eine umfassende Prüfung der Beweislage voraus. Gemeinsam mit der Metropolitan Police sei zudem festgestellt worden, dass auch das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gegeben sei.

Gary Glitter: Er wurde in den Siebziegern bekannt. (Quelle: xnewsfocus1x via imago-images.de)

David erklärte laut der Mitteilung des CPS: „Unsere Staatsanwälte haben daran gearbeitet, nachzuweisen, dass genügend Beweise vorliegen, um diesen Fall vor Gericht zu bringen, und dass dies im öffentlichen Interesse liegt.“ Die Behörde habe eng mit der Metropolitan Police zusammengearbeitet, während diese ihre Ermittlungen zu den Vorwürfen durchgeführt habe.

Haft wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen

In den Siebzigerjahren wurde Gary Glitter mit Glam-Rock-Titeln wie „Rock and Roll (Part 2)“ bekannt. Später verbüßte der Musiker sowohl in Vietnam als auch in Großbritannien Haftstrafen wegen Sexualstraftaten an Minderjährigen.

Mit Blick auf das nun eingeleitete Verfahren betonte die Staatsanwaltschaft zugleich, dass Gary Glitter Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren habe. Zudem rief sie die Öffentlichkeit dazu auf, keine Berichte oder Kommentare zu veröffentlichen, die den weiteren Verlauf des Verfahrens beeinflussen oder beeinträchtigen könnten.

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