
Kleinere Fehltritte führen natürlich nicht gleich zum Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis – in aller Regel gibt es eine Geldbuße oder Punkte in Flensburg.
Aber auch das hat irgendwann Folgen: Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer nach einer Sperre von mindestens sechs Monaten wieder fahren möchte, muss zunächst die MPU bestehen und dann einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Mit der Zeit verfallen Punkte in Flensburg. Allerdings hängt die Verjährungsfrist von dem Verstoß ab, der Ihnen die Punkte eingebracht hat.
Wenn eine Behörde den Führerscheinentzug anordnet, können Sie dagegen Einspruch einlegen und dem Bescheid widersprechen. Dazu haben Sie zwei Wochen lang Zeit, sobald Sie den Bescheid erhalten haben. Im Internet finden Sie Muster, die Sie als Vorlage für Ihren schriftlichen Einspruch nutzen können. Im Fall einer richterlichen Anordnung hilft kein schriftlicher Einspruch, sondern nur der Rechtsweg.
In extremen Fällen kann Ihnen der Führerschein sogar lebenslang entzogen werden. Das geschieht selten und meist infolge von Straftaten. Beispiele dafür sind:
Nach einem Führerscheinentzug beginnt die oben genannte Sperrfrist: In diesem Zeitraum können Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Unter Umständen lässt sich diese Sperrfrist verkürzen. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann dabei helfen.
Auf Ihren Antrag hin entscheidet ein Gericht, ob die Sperre verkürzt wird. Um Ihre Chancen zu erhöhen, können Sie an geeigneten Schulungsmaßnahmen teilnehmen.