Haben Sie noch einen alten Führerschein? Dann müssen Sie ihn vielleicht bald umtauschen. In einigen Gemeinden können Sie Ihren Führerschein auch online umtauschen.
Wer seinen Führerschein vor dem 19.1.2013 gemacht hat, muss ihn in den nächsten Jahren umtauschen. In einigen Gemeinden ist der Umtausch auch online möglich.
Für den Online-Umtausch sind grundsätzlich die gleichen Unterlagen erforderlich wie bei einem persönlichen Antrag. Diese müssen jedoch in elektronischer Form bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Dazu gehören ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, eine Kopie des alten Führerscheins und die digitale Unterschrift des Antragstellers.
Für ältere Führerscheine (Papierführerschein, ausgestellt vor dem 31.12.1998) ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend. Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt wurden (Kartenführerschein), ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend für die Umtauschfrist.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, den alten Führerschein und den Personalausweis beidseitig einzuscannen. Die Dokumente sollten zur Antragstellung in gängigen Formaten wie jpg oder PDF vorliegen. Das genaue Verfahren und die zuständige Behörde können auf der Internetseite der Stadt- oder Kreisverwaltung eingesehen werden. Dort erfahren Sie, ob ein Online-Umtausch möglich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen steckt noch immer in den Kinderschuhen. In einigen Städten und Gemeinden ist es daher noch notwendig, persönlich zur Führerscheinstelle zu gehen. Dennoch kann ein Blick ins Internet hilfreich sein, auch wenn keine vollständige Online-Abwicklung möglich ist.
Oft ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig, um lange Wartezeiten in der Führerscheinstelle zu vermeiden. Darüber hinaus sind häufig auch Antragsformulare online verfügbar, die vorab ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich abgegeben werden können.