Fake-Blitzer erfreut Anwohner

Raser-Falle oder Rechtsproblem? Der mysteriöse Blitzer von Frittlingen


31.03.2025 – 16:20 UhrLesedauer: 2 Min.

Fake-Blitzer am Straßenrand im Landkreis Tuttlingen: Ein Fake-Blitzer begeistert Anwohner. (Quelle: Marius Bulling/dpa/dpa)

Ein falscher Blitzer sorgt für Freude unter den Bewohnern eines Ortes. Muss er nun aber doch weg?

Ein täuschend echter Blitzer sorgt im baden-württembergischen Landkreis Tuttlingen für Gesprächsstoff – und für bremsende Autofahrer. Unbekannte haben das Gerät am Ortsausgang von Frittlingen im Landkreis Tuttlingen auf einem Firmengrundstück aufgestellt. Wer dahintersteckt, ist noch unklar, erklärte ein Polizeisprecher. Als erstes berichtete der „Schwarzwälder Bote“ über diesen kuriosen Fall.

Der Besitzer des Grundstücks, auf dem der Fake-Blitzer steht, zeigt sich begeistert und hat bereits angekündigt, ihn vorerst nicht zu entfernen. Auch viele Anwohner freuen sich über den Effekt: „Die Autofahrer bremsen endlich und fahren vorsichtiger“, sagte etwa Anwohnerin Raluca Thomas.

Die fest einbetonierte Fake-Blitzersäule erfüllt ihren Zweck perfekt, sagt Thilo Wenzler, auf dessen Firmengelände sie direkt an der Grundstücksgrenze steht. „Es ist hier wirklich viel sicherer geworden, und ich kann das nur begrüßen“, betont er. Der falsche Blitzer sei zwar ein wenig kleiner als ein echter, aber das falle kaum auf.

Neugierig hat Wenzler die Attrappe bereits inspiziert – und dabei eine Überraschung entdeckt: Im Inneren steckt kein Blitzgerät, sondern ein leeres Gurkenglas. Doch der Effekt ist real: Die gerade Straßenführung lädt Raser förmlich ein – doch nun bremsen sie, aus Angst vor dem vermeintlichen Blitzer. Besonders im morgendlichen Berufsverkehr würden manche Fahrer mit bis zu 100 km/h vorbeirasen, heißt es. Manche Menschen berichten, der Fake-Blitzer würde tatsächlich rot leuchten, schreibt die Zeitung „Schwarzwälder-Bote“. Frühere Versuche, einen echten Blitzer an der Stelle zu installieren, seien gescheitert.

Das Aufstellen eines Fake-Blitzers ist nicht grundsätzlich strafbar, erklärte ein Sprecher der Polizei. Solange es sich um eine harmlose Nachbildung handelt, die weder den Verkehr gefährdet noch eine behördliche Funktion vortäuscht, liege kein Verstoß vor.

„Es ist keine unbedingt gute Idee, einen Fake-Blitzer aufzustellen. Je verwechslungsfähiger er ist, je ähnlicher er ist, desto eher ist es so, dass man mit dem Gericht Schwierigkeiten bekommt“, warnt Ralf Sakowski, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Heidenheim. Entscheidend sei, ob die Attrappe den Straßenverkehr beeinträchtige. Steht sie an einer Stelle, an der sie den Verkehr tatsächlich stört, helfe es auch nicht, wenn sie auf Privatgrund steht.

Das Polizeirevier Spaichingen prüft derzeit mögliche rechtliche Konsequenzen. Letztlich muss das Ordnungsamt entscheiden, wie es mit dem falschen Blitzer weitergeht. Für viele Anwohner hingegen ist die Lage längst klar. „Stehen lassen!“, fordert etwa Fabian Wühr.

Aktie.
Die mobile Version verlassen