Weihnachtsgeschenke sollte man rechtzeitig verschicken, um die Ankunft sicherzustellen. Welche Fristen für den Versand in Deutschland und im Ausland gelten.

Wer gut plant, hat vielleicht schon mit den Besorgungen für Weihnachten begonnen und das eine oder andere Geschenk bereits verpackt. Wenn die Familie am Heiligabend zusammenkommt, wird das bunte Päckchen einfach unter den Weihnachtsbaum gelegt. Aber was, wenn die Liebsten in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland sind und das Geschenk mit der Post verschickt werden muss?

Wann Sie Ihre Pakete spätestens zur Post bringen und mit welchem Porto Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier:

Für den Standard-Paketversand innerhalb Deutschlands empfehlen DHL und DPD, spätestens am 20. Dezember zur Post zu gehen. Wer für den teureren Expressversand zahlt, kann sich bei DHL bis zum 21. Dezember Zeit lassen. DPD garantiert sogar noch ein pünktliches Ankommen, wenn Sie Ihr Expresspaket am 22. Dezember bis zwölf Uhr mittags abgeben.

Der Händler Amazon nennt keine Frist für die pünktliche Zustellung. „Wenn Kunden einen Artikel bis zu einem bestimmten Datum benötigen, empfehlen wir, sich vor dem Kauf auf der Produktdetailseite über die Lieferzeitangabe zu informieren. Aktuell kennzeichnen wir Produkte, die rechtzeitig zum Fest geliefert werden können, mit einem Label ‚Wird vor Weihnachten geliefert'“, erklärt Amazon-Sprecher Alexander Voirin t-online.

Wer mit dem Paketdienst Hermes versendet, sollte etwas früher dran sein und das Paket möglichst bis zum 19. Dezember um 12 Uhr aufgeben, damit es rechtzeitig ankommt.

Für den internationalen Versand innerhalb der EU liegt die Frist zur Abgabe bei Hermes am 13. Dezember, bei DPD können Sie sich bis zum 15. Dezember Zeit lassen.

Besonders an Weihnachten kann ein Trinkgeld für Serviceleistungen eine Geste der Wertschätzung sein. Auch Paketboten freuen sich über eine kleine Aufmerksamkeit zu den Feiertagen. Es gibt keine einheitliche Regelung, wie viel Geld Paketzusteller annehmen dürfen. Das regelt jedes Unternehmen intern. Generell müssen Paketboten das Trinkgeld nicht versteuern und auch nicht ihrem Arbeitgeber melden. Dennoch gibt es bei manchen Unternehmen Höchstgrenzen für Trinkgeld.

Bei DHL liegt die Höchstgrenze bei 25 Euro, Arbeitnehmer bei Hermes dürfen bis zu zehn Euro annehmen und Paketzusteller bei DPD ist eine Grenze von 9,50 Euro gesetzt.

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