Berufung zurückgezogen
Russisches Haus: Staatsanwaltschaft gibt gegen Ukraine-Unterstützerin auf
Aktualisiert am 25.10.2026 – 14:58 UhrLesedauer: 6 Min.

An Einsätzen und Ermittlungen gegen Ukraine-Unterstützer vor dem Russischen Haus gab es schon einige Kritik. Nun haben sich auch massive Vorwürfe gegen eine 67-jährige Demonstrantin endgültig zerschlagen.
Das Schreiben vom 7. April traf die 67-jährige Karin S. kurzzeitig hart. Es war ein Strafbefehl für sie wegen eines Vorfalls am Russischen Haus in Berlin. „Sieben Jahre“ Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind, las sie in der Anlage, dem Bewährungsbeschluss. Aber auch ohne den Schreibfehler der Behörde machte die tatsächliche Strafe von sieben Monaten die Berlinerin fassungslos.
Karin S. gehört zu einer kleinen Gruppe von Ukraine-Unterstützern, die regelmäßig vor der Institution des russischen Staats gegen Russlands Krieg protestierte. Das Russische Haus rief deshalb immer wieder die Polizei: 92 Vorgänge wegen Ermittlungen gegen die proukrainischen Demonstranten an der Adresse sind verzeichnet, erklärte die Staatsanwaltschaft Berlin Ende August auf t-online-Anfrage.
Einer der Einsätze und die Aussagen von Polizisten hatten dazu geführt, dass die 67-jährige Karin S. juristisch verfolgt wurde. Ihr wurden Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten mit einem gefährlichen Gegenstand und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Nach ihrem Widerspruch gegen den anfänglichen Strafbefehl und zwei Prozessen ist allerdings klar, dass sie sich nicht strafbar gemacht hat und sie durch Polizisten mit widersprüchlichen Aussagen belastet worden ist. Die Staatsanwaltschaft geht nicht länger gegen sie vor. Am Freitag wurde im Landgericht Berlin das Geschehen vom 3. September 2025 noch einmal aufgerollt, bis die Anklagebehörde einknickte und einen Freispruch akzeptierte.
An dem fraglichen Tag war die Polizei gekommen, weil Karin S. vor dem Russischen Haus zu lange mit Henry Lindemeier und einem weiteren Mann gesprochen hatte. Der 63-jährige Lindemeier war der erste und lange der einzige Demonstrant vor dem Russischen Haus. Er erlebte Drohungen, Spuckattacken, ihm wurde von einem Besucher des Russischen Hauses im Vorbeigehen mit der Faust ins Gesicht geschlagen – und er ist vielfach angezeigt worden. Auf ihn wartet im November auch ein Prozess wegen fünf Vorwürfen.
Streit über Personalienfeststellung eskalierte
Bei einem davon geht es ebenfalls um den 3. September. Angesichts des Plauschs der Demonstranten hatte das Russische Haus die Polizei gerufen – wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Ukraine-Unterstützer hatten keine Demo angemeldet, weil sie als einzelne Personen Protest kundtun wollten. Doch wenn solche Protestierenden dicht beieinander stehen, kann aus Ein-Personen-Kundgebungen eine anmeldungspflichtige Versammlung werden.
Die Polizei wollte die Personalien kontrollieren. Lindemeier hatte zu dem Zeitpunkt in fast drei Jahren schon zigfach Kontakt mit Polizisten des Abschnitts. Er beharrte darauf, dass der Polizist sich zuerst ausweisen soll. Das muss der Polizist aber nicht, Lindemeier hingegen schon.
Das Gespräch soll dann plötzlich eskaliert sein, als Stoff von Lindemeiers großer Ukraine-Fahne vor dem Gesicht des Oberkommissars wehte: Der Demonstrant wurde von zwei Polizeimeistern zu Boden gebracht. Seine Brille flog durch die Luft und ging kaputt, auf dem Boden landete auch die mit einem Gurt über der Schulter getragene Lautsprecherbox.
An der Stelle kam Karin S. ins Spiel. Sie bückte sich und griff nach dem Riemen der Box von Lindemeier, auf dem zwei junge Polizisten knieten. Es war der Moment, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft die angebliche versuchte Gefangenenbefreiung durch die schmächtige Rentnerin sahen. Der Oberkommissar fasste sie deshalb von hinten und hielt ihre Arme in einem Griff, der sie vor Schmerzen aufschreien ließ. Nach „wenigen Sekunden, so etwas zwischen einer und zehn Sekunden“, so der Oberkommissar im Prozess, habe sie dann mit der Stange ihrer Ukraine-Fahne vier bis fünf Mal gegen die Innenseite seiner Oberschenkel geschlagen. Das war das Geschehen, das dann zur Anklage wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten mit einem gefährlichen Werkzeug führte.
