Frau zeigt Horror-Film an Grundschule – Anzeige

Sie spielte wohl selber mit

Pädagogin zeigt Viertklässlern Horrorfilm – Ermittlungen


Aktualisiert am 22.12.2025 – 18:26 UhrLesedauer: 2 Min.

Unterricht an einer Grundschule (Symbolbild): Weil sie einen Horrorfilm gezeigt hat, wurde eine Pädagogin von ihren Aufgaben entbunden. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON/imago-images-bilder)

Eine Frau zeigt ihren Grundschülern einen Horrorfilm – inklusive Kunstblut, Spritzen und Toten. Jetzt muss sie mit einem juristischen Nachspiel rechnen.

Eine Pädagogin soll an einer Grundschule im niedersächsischen Lenglern Viertklässlern einen Horror-Kurzfilm gezeigt haben, in dem sie wohl selbst mitgespielt hat. Wie mehrere Medien berichten, hat sich inzwischen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Frau werde die Verletzung ihrer Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen.

Der Vorfall soll sich bereits am 12. Dezember ereignet haben. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig teilte mit, dass die Frau nicht an die Schule zurückkehren würde. Bei der Frau soll es sich um keine Lehrkraft gehandelt haben, sondern um eine pädagogische Mitarbeiterin.

Wie das „Göttinger Tageblatt“ schreibt, werden in dem Film unter anderem okkulte Rituale zur Wiederauferstehung von Toten und Suizid thematisiert. Außerdem soll es mehrere Einstellungen geben, in denen größere Mengen an Kunstblut zu sehen sind, in einer Einstellung wird ein Unterarm scheinbar mit einem Messer aufgeschnitten. In wieder anderen Szenen werde toten Tieren eine rote Flüssigkeit gespritzt. Der Film sei über YouTube abrufbar gewesen, schreibt die Lokalzeitung weiter. Inzwischen sei er allerdings auf privat gestellt.

An der Schule wurden laut dem Amt erste Schritte eingeleitet: Schulpsychologen seien eingebunden worden, außerdem habe es einen Elternabend zu dem Thema Umgang mit verängstigten Kindern gegeben.

Ein Kinderpsychologe erklärte der Zeitung, dass die Aufnahmen vor allem problematisch wären, da die Kinder nicht unterscheiden könnten, was echt und was unecht sei.

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