Deutscher wegen Mordes verurteilt

Frau verschwindet von Kreuzfahrt – Wende vor Gericht

Aktualisiert am 30.05.2025 – 07:46 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Kreuzfahrtschiff „MSC Magnifica“ bei einem Zwischenstopp im Hafen von Hamburg (Archivbild): Auf diesem Schiff wurde die Vermisste zuletzt gesehen. (Quelle: dpa)

Acht jahre nach einem rätselhaften Vermisstenfall bringt ein Urteil Bewegung: Der im Prozess zunächst verurteilte Deutsche ist nun freigesprochen worden.

Nach einer Mittelmeer-Kreuzfahrt 2017 fehlt von einer Frau plötzlich jede Spur. In erster Instanz wird ihr Ehemann aus dem brandenburgischen Eberswalde zu 26 Jahren Haft verurteilt. Das Berufungsgericht sieht das nun völlig anders – und viele Fragen bleiben offen.

Acht Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden seiner Frau ist der 52-Jährige vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. In erster Instanz war er im vergangenen Jahr noch zu 26 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Rom kam nun jedoch zu dem Urteil, dass es keinen Anhaltspunkt für einen Mord gebe, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete.

Der IT-Experte lebt mittlerweile in Irland. Seine Gefängnisstrafe hatte er noch nicht antreten müssen.

Der Fall hatte 2017 für viele Schlagzeilen gesorgt. Der Mann aus Brandenburg ging damals im Februar mit seiner chinesischen Frau an Bord des Kreuzfahrtschiffs „MSC Magnifica“, um ein paar Tage auf dem Mittelmeer zu verbringen. Dabei waren auch die beiden kleinen Söhne des Paares im Alter von vier und sechs Jahren.

Als das Schiff nach zehn Tagen im italienischen Hafen Civitavecchia anlegte, war die Frau jedoch nicht mehr an Bord. Der Mann wurde kurz darauf auf einem Flughafen in Rom festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.

Das Berufungsgericht begründete den Freispruch damit, dass der Tatbestand des Mordes nicht vorliege. Die Staatsanwaltschaft hatte verlangt, 26 Jahre Haft zu bestätigen. Die beiden Verteidiger des Deutschen, Luigi Conti und Laura Camomile, äußerten sich zufrieden. Das Urteil in erster Instanz sei aufgehoben worden, weil es „ohne die geringste logisch-juristische Begründung“ verhängt worden sei.

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