
Polizeieinsatz in der Schweiz
Frau kauft Wasserpistole – und wird zu Haftstrafe verurteilt
10.02.2026 – 02:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine junge Frau bestellt für die Fasnacht eine Spielzeugwaffe – Monate später steht sie vor Gericht. Der Fall zeigt, wie strikt das Schweizer Waffengesetz ist.
Eine für die Fasnacht bestellte Spielzeugwasserpistole hat für eine junge Frau unerwartete strafrechtliche Folgen gehabt. Diese hatte laut einem Bericht des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) beim chinesischen Onlinehändler Shein eine rosafarbene Wasserpistole für 2.78 Franken (rund 3 Euro) bestellt. Das Paket kam jedoch nie bei ihr an – stattdessen wurde die Ware vom Schweizer Zoll beschlagnahmt, weil sie unter das Waffengesetz fiel.
Monate später standen dem Bericht zufolge zwei Polizisten vor der Tür der Frau. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen des Imports einer Waffe eröffnet. Die Justiz verurteilte sie zunächst zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Tagen. Die Betroffene zeigte sich fassungslos: „Die Strafjustiz wurde wegen einer Wasserpistole ins Spiel gebracht. Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?“, sagte sie gegenüber SRF.
Ihre bedingte Haftstrafe wurde dem Bericht zufolge nach Intervention eines Anwalts in eine Geldstrafe von 150 Franken umgewandelt. Als Polizistin wolle sie sich an der nächsten Fasnacht dennoch nicht mehr verkleiden.
In der Schweiz gelten auch Spielzeuge, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, rechtlich als Waffen. Deren Einfuhr oder öffentlicher Gebrauch ist strafbar. Die strengen Regeln sind laut SRF auch eine Reaktion auf mehrere Vorfälle: Im Mai 2025 löste etwa ein 15-Jähriger im Kanton Zürich mit einer täuschend echt aussehenden Wasserpistole einen Großeinsatz der Polizei aus.
Der Bundesrat wurde jedoch beauftragt, das Waffengesetz zu überarbeiten. Künftig sollen große Online-Plattformen verpflichtet werden, in der Schweiz verbotene Spielzeugwaffen klar zu kennzeichnen. Tun sie das nicht, machen sie sich strafbar. Wer solche Produkte dennoch importiert, soll statt eines Strafverfahrens mit einem Bußgeld belegt werden.