Schon ein einziger kann genügen
Diese Formfehler kippen jeden Bußgeldbescheid
22.05.2025 – 14:10 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Bußgeldbescheid ist nicht in Stein gemeißelt. Wer gründlich liest und Fristen kennt, kann Fehler erkennen und so womöglich viel Geld sparen. Worauf Sie achten sollten und wann sich ein Einspruch lohnt.
Ein Strafzettel liegt im Briefkasten. Der Vorwurf klingt eindeutig. Doch stimmt auch der Bescheid? Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt – und nicht jeder ist gültig. Denn es zählt nicht nur, was drinsteht. Auch wie es drinsteht, ist gesetzlich geregelt.
Fehlt ein vorgeschriebener Punkt, liegt ein Formfehler vor. Und der kann den Bescheid kippen.
Paragraf 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes legt genau fest, was in einem Bußgeldbescheid stehen muss. Dazu gehören die folgenden Angaben:
Fehlt auch nur einer dieser Punkte, ist der Bescheid möglicherweise angreifbar – vor allem dann, wenn sich der Tatvorwurf nicht mehr eindeutig nachvollziehen lässt.
Wer den Bescheid nicht akzeptieren will, muss handeln. Und zwar zügig. Die Frist beträgt zwei Wochen ab der Zustellung. Danach wird der Bescheid rechtskräftig, selbst wenn er fehlerhaft war.
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Ein formloser Satz genügt: „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom … (Datum) ein.“ Eine Begründung ist nicht nötig – aber sinnvoll, wenn Sie den Fehler benennen können.
Formfehler sind oft schwer zu erkennen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann helfen, den Bescheid zu prüfen und die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
Das lohnt sich vor allem in diesen Fällen:
Bei kleineren Beträgen hingegen kann der Anwalt teurer werden als das eigentliche Bußgeld.
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist unanfechtbar. Wer genau liest, Fristen einhält und im Zweifel den Rat eines Experten sucht, kann viel Geld, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden.