Steuern und Kirchgeld

Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche


Aktualisiert am 04.04.2025 – 13:46 UhrLesedauer: 5 Min.

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Einsame Frau in der Kirche: Viele Menschen treten aus der Kirche aus. (Quelle: Jaap2/getty-images-bilder)

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Mit dem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer. Einen Schlussstrich bedeutet das aber nicht immer. Wir erklären, welche Folgen der Austritt hat.

Jedes Jahr kehren Hunderttausende Menschen in Deutschland der Kirche den Rücken. Die Zahl der Katholiken fiel 2024 erstmals unter die Marke von 20 Millionen, die der Protestanten unter die Marke von 18 Millionen.

Der am häufigsten genannte Grund für einen Kirchenaustritt ist dabei die Kirchensteuer. Doch nicht immer bedeutet der Abschied auch eine Geldersparnis. Wir erklären, was es mit dem besonderen Kirchgeld auf sich hat und wie ein Kirchenaustritt funktioniert.

Der Akt als solches geht schnell: Einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeikommen – je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt –, Personalausweis mitbringen, Austrittserklärung ausfüllen und unterschreiben. Manchmal verlangen die Behörden allerdings weitere Unterlagen wie etwa eine Geburtsurkunde.

In der Regel wird eine Gebühr fällig. Diese beträgt in den meisten Bundesländern 30 Euro. Einen Grund muss aber niemand angeben, der austreten möchte. Frühestens möglich ist ein Kirchenaustritt ab 14 Jahren.

Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Doch auch nach einem Austritt kann ein Teil des Einkommens weiter an die Glaubensgemeinschaft fließen. Nämlich, wenn der Ehepartner immer noch Mitglied ist.

In manchen Teilen Deutschlands muss er dann das besondere Kirchgeld zahlen, wenn das sogenannte glaubensverschiedene Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt. Glaubensverschieden bedeutet, dass Sie unterschiedliche Religionszugehörigkeiten besitzen oder ein Partner keiner Religion angehört.

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Das Finanzamt berechnet das Kirchgeld auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt (Az.: 2 BvR 816/10). Gestaffelt nach Einkommen werden jährlich zwischen 96 und 3.600 Euro fällig, die das Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt.

Das besondere Kirchgeld wird nur dann erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt. Dies kann dazu führen, dass ein Mitglied nun mehr Geld an die Kirche zahlt, weil der Partner ausgetreten ist.

  • Beispiel: Eine gut verdienende Ingenieurin ist aus der Kirche ausgetreten. Ihr Ehemann, der als Friseur ein geringeres Gehalt bekommt, ist weiter Mitglied. Die beiden lassen sich steuerlich gemeinsam veranlagen. Da zur Berechnung des Beitrags an die Kirche das gemeinsame zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird, zahlt der Friseur mehr als zuvor. Denn zuvor wurde die Hälfte der Kirchensteuer seiner Partnerin zugerechnet.

Dies gilt allerdings nicht in allen Regionen Deutschlands: Das besondere Kirchgeld verlangen die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sowie alle evangelischen Landeskirchen bis auf die bayerische.

„Beim nächsten Steuerbescheid sollte man genau schauen, dass die Kirchensteuer nur für diesen Teil des Jahres, in dem man noch in der Kirche war, berechnet wird“, rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte dann prüfen, dass die Änderung auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Sonst wird weiter die Kirchensteuer erhoben. Bewahren Sie deshalb Ihre Austrittsbescheinigung gut auf, um dies im Zweifel nachweisen zu können.

Ja. Die Belastung durch die Kirchensteuer ist auch für Mitglieder geringer als die veranschlagte Kirchensteuer, erklärt Nöll. „Kirchensteuer ist wie Spenden in voller Höhe steuerlich absetzbar. Sie wird bei den Sonderausgaben geltend gemacht und entsprechend dem Steuersatz gibt es eine Steuererstattung.“

Ausgenommen ist allerdings die Kapitalertragsteuer, die Banken automatisch einbehalten, sobald der jährliche Freibetrag auf Zins- und Dividendeneinkünfte (1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro) überschritten ist. Bei der Berechnung berücksichtigt das Geldinstitut die Kirchensteuer bereits.

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Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft, erklärt Christian Weisner von der katholischen „KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche“: „Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt.“ Niemand braucht also eine Exkommunikation zu fürchten.

Unabhängig davon hat die Katholische Deutsche Bischofskonferenz vor einigen Jahren klargestellt, dass dieser Schritt „eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“ darstelle. Für jeden, der sich dazu entschließe, sei die „aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt“. Die Folgen im Überblick:

Bei Protestanten ist es „wünschenswert“, dass bei der Taufe eines Kindes wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört, wie die EKD erläutert.

Weil das aber nicht in allen der 20 Landeskirchen Voraussetzung sei, „entscheidet letztendlich das Pfarramt vor Ort, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Kind zu taufen“. Auch in der katholischen Kirche wird im Einzelfall entschieden.

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