Finanzministerium legt neue Zahlen vor

Finanzministerium legt neue Zahlen vor

Mindestlohn: Zoll deckt tausende Verstöße auf

Aktualisiert am 15.02.2026 – 10:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Zoll ermittelt zu Schwarzarbeit und Mindestlohnvergehen. (Quelle: Iordache Magdalena via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Der Mindestlohn wurde angehoben. Doch nicht alle Arbeitgeber ziehen mit. Der Zoll ermittelt in der Sache. Die Linke dringt auf mehr Kontrollen.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Ermittlungen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Wie das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der Linken mitteilte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls 2025 bundesweit 25.765 Mal Arbeitgeber. In 6.121 Fällen wurden Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet.

„Im Schnitt wird bei jeder vierten Kontrolle ein Mindestlohn-Verstoß aufgedeckt“, sagte der Linken-Abgeordnete Cem Ince, der die Anfrage gestellt hatte. Fast 2.500 Verfahren betrafen laut Finanzministerium allein das Gast- und Hotelgewerbe. Jeweils mehr als 500 Verfahren kamen bei Speditionen, Baufirmen und Friseur- und Kosmetikstudios zusammen. Bei Taxis, Getränkeshops und Sicherheitsdiensten deckte der Zoll ebenfalls viele Verstöße auf.

Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro. Allein von dieser Lohnsteigerung waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts 4,8 Millionen Jobs betroffen. Die Zollkontrollen erreichen also nur einen kleinen Teil der Betriebe, die Menschen zum Mindestlohn beschäftigen.

Linken-Politiker Ince nannte Schätzungen auf Grundlage von Beschäftigtenbefragungen, die im jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission erwähnt werden. Demnach würden bis zu 2,5 Millionen Menschen „um den Mindestlohn betrogen“, sagte der Abgeordnete. Die Gegenmaßnahmen reichten nicht.

„Ich fordere deshalb eine deutliche Ausweitung der Kontrollen“, sagte Ince. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit brauche dafür ausreichend Personal. Die Zahl der Kontrollen und der Anteil der entdeckten Verstöße bewegten sich 2025 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Als Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wird zum Beispiel gewertet, wenn Arbeitszeiten nicht erfasst oder nachgewiesen werden. Wenn Beschäftigte verdeckt oder offen gedrängt werden, unbezahlt länger zu arbeiten, sinkt der Stundenlohn. Zum Teil wird das Arbeitspensum so hoch angesetzt, dass es in der bezahlten Zeit nicht zu schaffen ist. Ein anderer Trick sind Abzüge vom Lohn für Arbeitsmittel oder -kleidung. Auch mit sogenannter Scheinselbstständigkeit wird der Mindestlohn bisweilen umgangen.

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