Strafen bei Verstößen drohen
Feuerwerksverbot in Frankfurt: Diese Zonen sind betroffen
Aktualisiert am 16.12.2024 – 11:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Feuerwerk gehört zu Silvester dazu, aber nicht überall darf in Frankfurt ins neue Jahr geböllert werden. Die Stadt hat für bestimmte Bereiche ein Verbot ausgesprochen.
Die Stadt Frankfurt hat für die Silvesternacht ein Feuerwerksverbot auf dem Eisernen Steg und der Zeil erlassen. Die Maßnahmen sollen Verletzungen durch Feuerwerkskörper verhindern und für einen geordneten Jahreswechsel sorgen, wie aus einer Mitteilung der Stadt vom Freitag hervorgeht.
Demnach umfasst das Verbot sowohl das Abbrennen als auch das Mitführen von Böllern und Raketen. „Wir wollen die Menschen vor Verletzungen schützen, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk entstehen können“, erklärte ein Sprecher der Stadt. Das Verbot auf der Zeil gilt von der Hauptwache entlang der Einkaufsmeile bis zur Konstablerwache.
Das Verbot auf dem Eisernen Steg gilt vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr. In diesem Zeitraum ist auch das Mitführen von Taschen oder Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern untersagt. „Im Falle einer Überlastung der Brücke sind kurzfristige Schließungen möglich“, so die Stadtverwaltung weiter.
Die Regelung auf der Zeil tritt am 31. Dezember um 20 Uhr in Kraft und bleibt bis zum 1. Januar um 6 Uhr bestehen. Auch hier sind sowohl die Verwendung als auch „die offene Bereithaltung pyrotechnischer Gegenstände“ verboten.
Zusätzlich zu diesen spezifischen Verbotszonen würden weiterhin bundesweite Regelungen gelten, nach denen das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen untersagt ist, teilt die Stadt weiter mit.
Die Einhaltung dieser Vorschriften werde streng überwacht: „Die Landes- und Stadtpolizei werden die geltenden Regeln verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent ahnden,“ heißt es von der Stadt.