Böller-Bann
Hier ist Feuerwerk an Silvester tabu
10.12.2025 – 03:42 UhrLesedauer: 1 Min.
An Silvester gilt in Hamburg erneut ein Feuerwerksverbot an beliebten Orten. Auslöser waren gefährliche Vorfälle in der Vergangenheit.
Wer in Hamburg an der Binnenalster oder auf dem Rathausmarkt ins neue Jahr feiern möchte, muss auf Böller und Raketen verzichten. Die Polizei hat erneut ein Feuerwerksverbot für diese zentralen Bereiche verhängt.
Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis Neujahr, 1 Uhr, wie die Behörde mitteilte. In dieser Zeit ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern untersagt. Ausgenommen ist lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk – dazu zählen etwa Knallererbsen oder Wunderkerzen.
Bereits zum Jahreswechsel 2019/20 hatte die Polizei erstmals eine entsprechende Allgemeinverfügung für diese Bereiche erlassen. Diese Maßnahme habe entscheidend zu einem sicheren Jahreswechsel beigetragen, so die Behörde.
Der Hintergrund: In früheren Jahren kam es in der Silvesternacht rund um die Binnenalster immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Besucherinnen und Besucher sowie Einsatzkräfte wurden laut Polizei teilweise gezielt mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen. Dabei seien zahlreiche Personen verletzt worden, darunter auch Kinder.
Zudem wies die Polizei darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gemäß der geltenden Sprengstoffverordnung in der ganzen Stadt in unmittelbarer Nähe bestimmter Einrichtungen untersagt sei. Dazu zählen Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude wie Reetdachhäuser oder Tankstellen. Auch in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sei das Abbrennen von Pyrotechnik verboten.
