
Gefährliche Falle
Diese Felgen gefährden die Betriebserlaubnis
Aktualisiert am 28.11.2025 – 10:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Sie können ein Auto aufwerten, aber auch teuer werden: Wer beim Kauf von Felgen nicht aufpasst, riskiert Bußgeld, Punkte und sogar den Verlust der Betriebserlaubnis.
Neue Felgen können ein Auto schöner machen. Oder illegal. Denn beim Radwechsel ist nicht die Optik entscheidend, sondern die Zulässigkeit. Experten warnen immer wieder: Wer die Regeln ignoriert, muss Konsequenzen fürchten.
Zunächst ist der wichtige Unterschied zwischen den Angeboten der Fahrzeughersteller und denen des Zubehörhandels zu beachten. Originalzubehör ist in der Regel genehmigt und muss nicht weiter geprüft werden.
Bei freien Felgen gilt: Sie sind nur mit Gutachten erlaubt. Dafür muss eine ECE-Genehmigung, eine Teile-ABE (Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten vorhanden sein. Prüfinstitute wie TÜV Nord, TÜV Süd oder Dekra erstellen diese Dokumente.
Der sicherste Weg ist es, die Felgen beim Hersteller oder im ausgewiesenen Fachhandel zu kaufen. Dort gibt es nur zugelassene Produkte. Und gute Händler verkaufen nur, was auch wirklich ans Auto passt.
Nachbauräder benötigen eine ECE-Genehmigung nach R124. Andere Varianten verlangen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Für Einzelanfertigungen wird oft ein Teilegutachten benötigt. Ohne diese Dokumente dürfen Felgen nicht montiert werden.
Schon kleine Unterschiede können zu einem fehlerhaft montierten Rad führen – und die Betriebserlaubnis erlischt.
Wer Räder ohne Genehmigung montiert, riskiert:
Felgen tragen das Auto – und der Fahrer die Verantwortung. Deshalb gilt: gut informieren, Gutachten prüfen, Fachleute fragen. Wer das beherzigt, fährt sicher und legal.