Thorsten Rudolph, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: Er trägt die Linie des Bundeskanzleramts mit. (Quelle: Kira Graap/imago)

Im Mai 2025 wurde Merz zum Kanzler gewählt, Thorsten Frei avancierte zum Kanzleramtsminister. Am 17. Oktober 2025 wandte sich der unter Merz eingesetzte Abteilungsleiter Christian Diehr per Brief an Gerhard Schröders Anwälte. In seinem Schreiben tauchte die Kopie-Theorie erstmals auf.

Der Abteilungsleiter bat die Schröder-Anwälte um Stellungnahme zu der Behauptung, „dass sich lediglich Kopien aus dem hiesigen Aktenbestand und keine abweichenden Originaldokumente in dem verbrachten Aktenkonvolut bzw. im Besitz“ des Ex-Kanzlers befänden. Der hohe Beamte schrieb weiter: „Falls unsere Annahme unzutreffend sein sollte, bitten wir um Mitteilung.“

Eine undatierte Sichtung

Schröders Anwälte verwiesen an Schröders Büro und seine Frau Soyeon Schröder-Kim. Der Abteilungsleiter schrieb am 19. November 2025 auch an sie und bat erneut um Stellungnahme zu seiner Kopie-Theorie – erneut mit Bitte um Mitteilung, falls es nicht nur Kopien sein sollten. Von Schröder-Kim erhielt er keine Antwort. Als Bestätigung der Kopie-Theorie galt das amtsintern aber offenbar nicht.

Denn in den Unterlagen des Kanzleramts findet sich auch eine undatierte Notiz mit unklarer Autorenschaft von Anfang dieses Jahres; das Papier entstand offenbar zur Vorbereitung des Frei-Auftritts im Haushaltsausschuss im Februar 2026. Glaubt man dieser Notiz, dann fand Ende Januar 2026 „eine erste Akteneinsicht seitens des Bundeskanzleramtes“ für die nun in der FES aufbewahrten 178 Aktenordner statt.

Gemeint war offenbar: die erste Einsicht seit den Prüfungen in den Jahren 2019 bis 2022. Weiter hieß es in dem Papier von Anfang 2026, in fehlerhaftem Deutsch: „Der Inhalt der Ordner besteht zum größten Teil aus Kopien aus bereits im BKAmt vorliegender amtlicher Dokumente.“

Kanzleramt findet Originalakten nicht

Zu dieser angeblichen Sichtung – die laut anderen Unterlagen am 29. Januar 2026 stattfand – existiert offenbar keinerlei Vermerk. Das unterscheidet diesen vorgeblichen Prüfversuch von den Sichtungen der Schröder-Akten, die das Kanzleramt in den früheren Jahren vorgenommen hatte.

Ein weiteres Indiz stützt allerdings den Verdacht, dass die von Thorsten Frei im Haushaltsausschuss aufgestellte Kopie-Theorie falsch ist. Nachdem der heutige CDU/CSU-Fraktionschef sich im Februar 2026 vor den Abgeordneten geäußert hatte, erhielt das Kanzleramt vier weitere Anträge auf Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz. In ihnen wurde jeweils um Zugang zu Originalakten des Kanzleramts zu solchen Unterlagen gebeten, die sich laut der vom Kanzleramt 2022 angefertigten Liste in Schröders Büro befanden – womöglich als Kopien.

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