Überfall auf Reinigungskräfte

Gericht verurteilt falschen Polizisten zu fast fünf Jahren Haft

04.03.2025 – 01:57 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Schlüsselanhänger mit dem Wort „Justiz“ und Mini-Handschellen liegen auf zwei Gesetzbüchern (Symbolbild): Rund fünf Jahre nach einem Überfall durch falsche Polizisten ist ein 51-Jähriger zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa/dpa-bilder)

Mit Polizeiwesten getarnt wollten sie in Berlin Reinigungskräfte täuschen, doch der Plan schlug fehl. Eine 72-Jährige trieb die Männer ohne Beute in die Flucht. Das Urteil ist gefallen.

Das Berliner Landgericht hat am Mittwoch einen 51-jährigen Mann zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte sich zusammen mit einem Komplizen als Polizist ausgegeben, um eine Wohnung in Berlin-Tiergarten auszurauben.

Bei dem Vorfall im März 2020 trugen die Täter Westen mit der Aufschrift „Polizei“ und klingelten an einer Wohnungstür an der Budapester Straße. Zwei Reinigungskräfte, die sich in der Wohnung befanden, öffneten arglos die Tür, nachdem sie durch den Türspion vermeintliche Beamte erkannt hatten.

Die Männer stürmten mit Sturmhauben maskiert und mit Scheinwaffen bewaffnet in die Wohnung. Während ein Täter die beiden Frauen bedrohte, durchsuchte der andere die Räume nach Wertsachen. Der Plan scheiterte jedoch, als eine 72-jährige Reinigungskraft laut zu schreien begann. Aus Angst vor Entdeckung flüchteten die Täter ohne Beute.

Die beiden Frauen erlitten bei dem Überfall Hämatome durch Schubsereien. Eine 54-jährige Betroffene leidet bis heute unter Schlafstörungen als Folge des traumatischen Erlebnisses.

Vor Gericht gestand der Angeklagte weitgehend die Tat und bat um Entschuldigung. Er gab an, unter Kokain- und Alkoholeinfluss gehandelt zu haben. Ein Bekannter habe ihn kurzfristig für den Überfall angeworben und von einer „Kassette mit viel Geld“ gesprochen. Die Täter hatten jedoch nicht mit dem Widerstand der Reinigungskräfte gerechnet, die sich „nicht erheblich einschüchtern ließen“.

Der Verurteilte sitzt bereits seit drei Jahren wegen einer anderen Straftat im Gefängnis und nimmt derzeit als Freigänger an einer Weiterbildung teil. Das Urteil, das eine frühere Strafe von mehr als drei Jahren einbezieht, ist noch nicht rechtskräftig.

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