Haben Sie einen falschen Namen bei der Überweisung angegeben, besteht Handlungsbedarf. Wir verraten Ihnen, was Sie tun können.

Ein Fehler bei der Durchführung von Überweisungen kann dazu führen, dass das Geld nicht beim Empfänger ankommt. Die Bank ist der erste Ansprechpartner. Warten Sie nicht, sondern reagieren Sie umgehend. Was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.

Sie haben die IBAN korrekt eingegeben, aber der Name des Empfängers ist falsch? Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn das Geld bei einem falschen Empfänger auf dem Konto landet:

Für Rückholaktionen dieser Art fallen eventuell Gebühren an. Falls es sich nur um eine geringe Summe handelt, lohnt sich der Aufwand meist nicht.

Hinweis: Haben Sie einen falschen Namen aber die korrekte IBAN genutzt, besteht meist kein Handlungsbedarf. Die Summe kommt in der Regel trotzdem beim Empfänger an, eine Rückbuchung ist nicht nötig.

Die beteiligten Banken sind nicht zu einem Namensabgleich verpflichtet. Eine Prüfung über die Rechtmäßigkeit des Zahlungsempfängers findet nicht statt. Ausschlaggebend ist lediglich die korrekte IBAN. Die Bank überweist, obwohl der Empfängername und die IBAN nicht übereinstimmen. Überprüfen Sie daher vor der Überweisung sorgfältig die Daten des Empfängers.

Eine anonyme Überweisung, beziehungsweise ohne Identitätsangaben, ist definitiv unmöglich. Das würde dem einen oder anderen Steuersünder Tür und Tor öffnen. Es greift die Kontrollpflicht der Banken. Diese überprüfen die Überweisungsaufträge sorgfältig. Insbesondere müssen die Kontonummer und die Bankleitzahl stimmen. Darüber hinaus besteht innerhalb Deutschlands eine Verpflichtung für die Banken. Sie müssen den Absendernamen bei der Überweisung angeben. Seit 2003 will der Gesetzgeber dadurch Geldwäsche und Steuerbetrug unterbinden.

Innerhalb von acht Wochen können Sie eine Rückbuchung veranlassen (§ 675x IV BGB). Die Nennung von Gründen ist nicht erforderlich und es entstehen auch keine Gebühren. Gab es von Ihnen kein Einverständnis für die Lastschrift (kein Mandat), beträgt der Zeitraum 13 Monate.

Über Ihr Online-Banking lässt sich beispielsweise der Betrag mit der Funktion “Lastschrift zurückgeben“ zurückbuchen. Sollten Sie nicht über Online-Banking verfügen, ist eine Rücksprache mit der Bank angebracht. Nennen Sie das Datum und den Betrag der Lastschrift. Außerdem ist der Empfänger (Person oder Firma) wichtig.

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