Klare Worte über Gina H.

Mordfall Fabian: „Erstaunlich, selbst für mich“


Aktualisiert am 08.10.2026 – 11:57 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Angeklagte Gina H. und der achtjährige Fabian aus Güstrow (Montage): Die 30-Jährige soll den Jungen mit sechs Messerstichen getötet haben.

Die Angeklagte Gina H. und der achtjährige Fabian aus Güstrow (Montage): Die 30-Jährige soll den Jungen mit sechs Messerstichen getötet haben. (Quelle: dpa / Polizei)

Im Fabian-Prozess stellt der psychiatrische Gutachter seinen lange erwarteten Bericht über Gina H. vor. Seine Ausführungen werfen kein gutes Licht auf die 30-Jährige.

Im Mordfall Fabian geht es am 32. Prozesstag vor dem Landgericht Rostock um die Frage, ob die Angeklagte Gina H. schuldfähig ist. Der psychiatrische Gutachter Peter Keiper stellte dazu sein mehrere Dutzend Seiten umfassendes Gutachten über die 30-Jährige vor – mit eindeutigem Ergebnis, wie „Stern“ und „Bild“-Zeitung berichten. Demnach ist Gina H. nach Einschätzung Keipers voll schuldfähig.

Dass die Einsichtsfähigkeit bei Gina H. zum Tatzeitpunkt eingeschränkt gewesen sei, lasse sich nicht sagen, erklärte Keiper. Sie sei zu jeder Zeit in der Lage gewesen, „das Unrecht der angeschuldigten Tat in vollem Umfang zu erkennen“, zitierte ihn der „Stern“. Weder die Persönlichkeitsstörung noch die Lernbehinderung seien so schwer ausgeprägt, „als dass die Steuerungsfähigkeit von Frau H. erheblich beeinträchtigt gewesen sein könnte“.

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Gina H. ist angeklagt, den achtjährigen Fabian aus Güstrow (Landkreis Rostock) im Oktober vorigen Jahres mit sechs Messerstichen getötet und anschließend verbrannt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie mit der Tat die Beziehung zu Fabians Vater retten wollte, der sich zwei Monate zuvor von ihr getrennt hatte. Inzwischen sind beide wieder ein Paar, er glaubt an ihre Unschuld. Gina H. bestreitet die Tat.

Gutachter: Gina H. hat psychopathische Tendenzen

Peter Keiper, Sachverständiger, im Saal des Landgerichts Rostock: Seine Ausführungen über die Angeklagte Gina H. waren eindeutig. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa)

Keiper attestierte Gina H. eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, die jedoch „allenfalls moderat ausgeprägt“ gewesen sei, wie der „Stern“ berichtete. Er sehe „psychopathische Tendenzen“ bei der Angeklagten. Der Gutachter sprach von ständigen Lügen und manipulativem Verhalten sowie einem „parasitären Lebensstil“. Als Beispiel für Gina H.s manipulative Art nannte Keiper ein Gespräch mit Gina H., zu dem sie in halb durchsichtiger Reiterhose und mit auffällig tiefem Ausschnitt gekommen sei. „Was soll das jetzt?“, habe er gefragt.

Zur Intelligenz der Angeklagten äußerte sich der Sachverständige ebenfalls. Den IQ von Gina H. bewertete er als „eher unterdurchschnittlich“, zitierte ihn RTL. Das Niveau liege „im Bereich einer Lernbehinderung“, fügte er demnach hinzu. Aber auch in diesem Punkt bestünden keine Zweifel hinsichtlich der Schuldfähigkeit: Die Intelligenzminderung sei nicht krankhaft.

Gutachter fällt hartes Urteil über Gina H.

Auch sonst fiel Keipers Gutachten wenig vorteilhaft für die Angeklagte aus, wie der „Stern“ berichtet. So stehe bei Gina H. der eigene Vorteil „als Lebensmaxime im Vordergrund“, urteilte der Sachverständige. „Liebe heißt für Frau H. Besitzen. Mit echten Gefühlen hat das gar nichts zu tun.“ Emotional betroffen über den Tod des kleinen Jungen habe sie auf ihn nicht gewirkt. „Diese Emotionslosigkeit ist erstaunlich, in dem Ausmaß selbst für mich. Das hat mit der Psychopathie zu tun“, sagte Keiper.

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