
Unterschätztes Risiko
Fachleute fordern schärfere Promillegrenze für Radfahrer
Aktualisiert am 23.01.2026 – 11:09 UhrLesedauer: 3 Min.
Das Risiko durch Alkohol auf dem Fahrrad wird nach Ansicht von Experten unterschätzt. Zahlen sollen zeigen, warum schärfere Regeln sinnvoll sein könnten.
Wer auf einer Feier Alkohol getrunken hat, nutzt durchaus mal das Fahrrad für den Heimweg. Wenn nichts weiter passiert, ist das bisher rechtlich problemlos möglich – auch nach mehr als einem Bier. Fachleute sehen das kritisch. Sind strengere Promillegrenzen für Fahrer von E-Bikes und Fahrrädern nötig?
Der Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss hat in den vergangenen zehn Jahren bei Radfahrern merklich zugenommen, während sie bei anderen Verkehrsmitteln gesunken ist, wie der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes mitteilte. Das liege vor allem an einer Zunahme der E-Bike-Unfälle, während bei klassischen Fahrrädern die Zahl der Alkohol-Unfälle stabil sei. Zusammen waren es 2024 mehr als 5.100 Unfälle.
Von der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (UDV) heißt es zudem: Die Zahl der Alleinunfälle, die ein Drittel aller getöteten Radfahrer ausmachen, sei gestiegen. Hier spiele Alkohol neben anderen Gründen ebenfalls eine Rolle, sagte UDV-Chefin Kirstin Zeidler. Auch generell habe die Zahl alkoholisierter Radfahrer, die an Unfällen beteiligt waren, in den vergangenen zehn Jahren zugenommen – und das nicht nur, weil mehr Fahrrad gefahren werde.
Für Fahrräder und E-Bikes:
Für Autos, Motorräder, Mofas oder E-Scooter:
Aus wissenschaftlicher Sicht könne eine neue Promillegrenze Unfälle vermeiden, sagte Unfallforscherin Zeidler. Untersuchungen der Versicherer-Unfallforschung zeigten, dass ab 1,1 Promille deutlich mehr Fahrfehler gemacht werden. Diverse Verbände, darunter der ACE, der Allgemeine Deutsche Fahrradclub oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, sprechen sich daher dafür aus, dass ab 1,1 Promille für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit gilt – wie bei den 0,5 Promille für Autofahrer.
Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung sieht das ähnlich. Er spricht sich allerdings für die 1,1-Promillegrenze im Strafrecht aus, wie sie für Autofahrer bereits gilt. Konkret stehen die Grenzwerte bisher auch nicht im Gesetz, sondern haben sich durch die Rechtsprechung herausgebildet. Wichtig sei aber auch weiterhin ein zusätzlicher, niedrigerer Grenzwert für Autos. Sonst könnten Menschen das als Anreiz missverstehen, betrunken auch zum bequemeren Auto greifen zu können.