Gesetzesänderung
Bremen will Nicht-Erzieher in Kitas einsetzen
Aktualisiert am 12.03.2025 – 07:23 UhrLesedauer: 2 Min.
In Bremen sollen künftig auch Menschen ohne pädagogische Ausbildung Kinder in Kitas betreuen dürfen. Die Stadt reagiert damit auf den akuten Fachkräftemangel.
In Bremer Kindertagesstätten sollen künftig auch Menschen ohne pädagogische Berufsausbildung Kinder betreuen dürfen. Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) plant, dass diese Kräfte für begrenzte Zeiträume und im Vertretungsfall alleinverantwortlich in den Gruppen arbeiten können. Zudem sollen Quereinsteiger nach einer vierwöchigen Weiterbildung das reguläre Kita-Personal unterstützen dürfen.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf muss jede Kita-Gruppe weiterhin mindestens 30 Stunden pro Woche von ausgebildeten Erziehern betreut werden. In der verbleibenden Zeit und bei Krankheitsfällen können künftig auch Nicht-Pädagogen einspringen. Für diese Tätigkeit ist ein Führungszeugnis sowie eine Qualifikation als Kindertagespflegekraft erforderlich.
Bremen plant, jährlich etwa 100 Menschen entsprechend zu qualifizieren. Interessierte können sich im Anschluss auch weiter zur vollwertigen Fachkraft ausbilden lassen.
Das neue Gesetz bildet die Grundlage für eine „gute und verlässliche Betreuung“, betonte Bildungssenatorin Aulepp. Die Regelung soll vor allem den akuten Fachkräftemangel in der Hansestadt lindern.
Die Situation in der Hansestadt ist angespannt: Derzeit stehen 25 Gruppenräume in Bremer Kitas leer, weil qualifiziertes Personal fehlt. Nach Berechnungen des Bildungsressorts werden bis 2030 voraussichtlich 1.500 Fachkräfte in Bremen fehlen.
Ursprünglich hatte Aulepp weitreichendere Änderungen geplant. Ihr erster Entwurf sah vor, dass ungelerntes Personal Kita-Gruppen vollständig eigenverantwortlich betreuen könnte und die Anwesenheit von Fachkräften nur für 20 Wochenstunden erforderlich wäre. Nach heftiger Kritik von Eltern, Personalverbänden und den Bremer Linken wurde dieser Plan jedoch verworfen.
Die Bremische Bürgerschaft muss dem überarbeiteten Entwurf noch zustimmen. Die neue Regelung soll ab Herbst für fünf Jahre in Kraft treten.