Lebensmittel ohne Kennzeichnung
EU lockert Gentechnik-Vorschriften
04.12.2025 – 04:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Vorgaben für Gentechnik bei Lebensmitteln in der EU werden gelockert. Nur besonders große Veränderungen bleiben kennzeichnungspflichtig.
Die EU hat sich auf neue Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel geeinigt. Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben in Brüssel beschlossen, viele dieser Züchtungen nicht mehr den bisherigen strengen Vorgaben zu unterstellen. Damit sollen modern veränderte Pflanzen ohne spezielle Kennzeichnung in den Handel kommen.
Die Entscheidung muss noch vom Europaparlament und den Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Diese Bestätigung gilt üblicherweise als Formsache, wenn zuvor ein Kompromiss erzielt wurde. Für die betroffenen Pflanzen sollen weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben gelten wie für herkömmliche Züchtungen.
Befürworter verbinden mit den neuen Regeln die Hoffnung auf ertragreichere und widerstandsfähigere Sorten. Wissenschaftler rechnen zudem mit einer erleichterten Forschung durch weniger strenge Vorgaben. Vertreter aus Parlament und Staaten verweisen auch auf eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Regionen mit bereits lockeren Regeln.
Der Deutsche Bauernverband hat eine Lockerung grundsätzlich begrüßt. Kritiker hatten dagegen eine Kennzeichnungspflicht gefordert, um Verbrauchern eine Wahlmöglichkeit zu lassen. Die Biolandwirtschaft soll weiterhin gentechnikfrei bleiben, auch wenn laut Parlament ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ nicht als Verstoß gelten soll.
Grundsätzlich sind durch Gen-Scheren sowohl kleine als auch größere Eingriffe möglich. Für weitreichendere Veränderungen sollen weiterhin strenge Regeln gelten. Dies betrifft etwa Pflanzen, in die artfremde Gene eingeführt werden.
