Geänderte Richtlinien

EU geht gegen WhatsApp-Konzern vor


Aktualisiert am 04.12.2025 – 11:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Meta-Konzern hatte die Richtlinien bei WhatsApp im Oktober geändert. (Symbolbild) (Quelle: Jens Büttner)

Die EU leitet ein Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta ein. Anlass sind Richtlinien des Unternehmens, die KI-Anbietern den Zugang zu WhatsApp verbieten.

Die Europäische Kommission leitet wegen möglicher Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht ein neues Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta ein. Konkret geht es um den Verdacht, dass Meta den Zugang von Anbietern Künstlicher Intelligenz (KI) zum Messaging-Dienst WhatsApp rechtswidrig beschränkt.

In seinen im Oktober geänderten Richtlinien untersagt Meta es Anbietern von Chatbots wie ChatGPT, Perplexity oder Copilot, ihre KI-Programme bei WhatsApp verfügbar zu machen. Nur die eigene, Meta AI genannte KI darf weiterhin verfügbar bleiben.

Die EU sieht darin eine Benachteiligung für Nutzer. „Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können“, sagte die zuständige EU-Kommissarin Teresa Ribera.

Aus diesem Grund untersuche die Kommission, ob die neue Richtlinie von Meta nach den Wettbewerbsregeln illegal sein könnte. Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigen, kann die Behörde Strafen gegen das US-Unternehmen verhängen.

Stichtag ist der 16. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Unternehmen wie OpenAI und Microsoft ihre Chatbots nicht mehr bei WhatsApp anbieten. Die Unternehmen hatten bereits mitgeteilt, den Messenger verlassen zu wollen.

Die Unternehmen nutzen für ihre Chatbots eine Software-Schnittstelle bei WhatsApp, die vorrangig für den Kundendienst per WhatsApp gedacht ist, hatte das IT-Magazin „Heise online“ berichtet.

Diese Schnittstellen seien eine Einnahmequelle von WhatsApp und durch die Verwendung der Chatbots „immer mehr belastet“. Darum habe die WhatsApp-Mutter Meta beschlossen, die Programme zu verbannen.

Gegen den Facebook-Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt.

Zudem hegt die Brüsseler Behörde den Verdacht, der US-Konzern könnte Regeln beim Schutz von Minderjährigen missachten. Etwa, weil er Kinder und Jugendliche nicht genug vor süchtig machenden Algorithmen schütze.

Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von „institutionalisierter Zensur“ gesprochen. US-Präsident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nähergerückt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet.

Allerdings bezog er sich damit auf die Digitalgesetze – nicht das europäische Wettbewerbsrecht, unter dem die nun bekanntgegebenen Untersuchung eingeleitet wurde. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurückhaltender ausfallen.

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