„Völliger Blödsinn“
EU verschiebt umstrittenes Gesetz
Aktualisiert am 27.02.2025 – 14:45 UhrLesedauer: 3 Min.
Nach jahrelangem Protest wird das europäische Lieferkettengesetz nun verschoben. Auch Auflagen zum Klimaschutz sollen neu verhandelt werden.
Unter massivem Druck aus der Wirtschaft will die Europäische Kommission die Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr verschieben und die Auflagen für Unternehmen deutlich abschwächen. Eine Verschiebung des Stichtags für die Regeln auf Juni 2028 werde „Unternehmen mehr Zeit geben“, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Zahlreiche Firmen sollen zudem von einer Ausnahme von Nachhaltigkeitsregeln profitieren. An ihren Klimazielen will die Kommission trotzdem festhalten.
Eigentlich will die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Die Kommission schlägt nun vor, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26. Juni 2028 zu verschieben. Ein Jahr später soll das Gesetz dann voll greifen.
Die betroffenen Firmen sollen nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig. Die Kommission will zudem eine EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken.
Nach Einschätzung der Organisation Oxfam wäre es im Fall „jahrelanger Verletzung grundlegender Menschenrechte“ für Betroffene nicht mehr möglich, EU-weit vor Gericht zu ziehen. „Ohne verbindliche Sorgfaltspflichten übernehmen Unternehmen keine Verantwortung“, warnte die Oxfam-Anwältin Franziska Humbert.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte den Unternehmen eine „beispiellose Anstrengung“ für den Abbau von Regeln versprochen. Neben dem Lieferkettengesetz will die Kommission auch Vorgaben für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung um zwei Jahre verschieben und neu verhandeln. Nach Kommissionsangaben sollen 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen ausgenommen werden.
Zudem will Brüssel zahlreiche Firmen von einer Abgabe auf CO2-Emissionen von Importen ausnehmen, weil sie nach Einschätzung der Kommission nur geringe CO2-Emissionen haben. Das soll den Plänen zufolge für alle Unternehmen gelten, die weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren. Von den Erleichterungen sollen vor allem Mittelständler profitieren.
Deutsche Wirtschaftsverbände begrüßten die Vorschläge, verlangten aber weitere Zusagen aus Brüssel. So sprach die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) von einem „Hoffnungsschimmer, aber nicht mehr“. Die mit dem Aufschub des Lieferkettengesetzes gewonnene Zeit müsse „dringend genutzt werden, um die Richtlinien praxistauglich zu gestalten“, forderte der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Peter Leibinger.
Trotz ihrer Zusagen an Unternehmen will die Kommission am Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festhalten. Die EU werde bei ihren Reformen „ohne Kettensäge“ vorgehen, betonte Industriekommissar Stéphane Séjourné unter Anspielung auf US-Milliardär Elon Musk und den argentinischen Präsidenten Javier Milei, die eine Kettensäge als Symbol für einen radikalen Staatsabbau nutzen.
Kritik kommt unter anderem von den Grünen. „Das EU-Lieferkettengesetz schützt die Umwelt, aber auch Menschen vor Zwangsarbeit und Ausbeutung“, sagte Deborah Düring, außenpolitische Sprecherin der Grünen, t-online. Die geplante Verschiebung träfe „vor allem die Menschen am Beginn der Lieferketten im Globalen Süden. Wir leben in einer neuen Weltordnung und brauchen stabile Partnerschaften. Diese sind nur stabil, wenn wir selber ein verlässlicher Partner sind.“ Kurzfristige vermeintliche Wirtschaftsinteressen über diese Verlässlichkeit zu stellen, nennt Düring „kurzsichtig und strategielos“.