Verdacht auf Volksverhetzung

Ermittlungen gegen AfD-Abgeordnete

12.03.2025 – 15:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Logo der AfD (Symbolbild): Eine Landespolitikerin der Partei wird der Volksverhetzung verdächtigt. (Quelle: Carsten Koall)

Eine AfD-Landtagsabgeordnete wird der Volksverhetzung verdächtigt. Sie spricht von Meinungsfreiheit.

Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde. Die dort angesiedelte niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) ermittelt demnach gegen Behrendt wegen eines Beitrags auf der Plattform X.

Im Oktober 2024 soll Behrendt in dem Beitrag die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. Daher stehe sie im Verdacht, Angehörigen sexueller Minderheiten Pädophilie unterstellt zu haben.

Die Regenbogenfahne wird vor allem von Angehörigen sexueller Minderheiten wie lesbischen, schwulen oder transsexuellen Menschen genutzt, um mehr Anerkennung und Gleichberechtigung zu fordern. X hat Behrendts Beitrag inzwischen wegen Verstößen gegen EU-Gesetze zurückgezogen.

„Meine Kritik an der Regenbogenfahne ist, gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes, eine vollständig zulässige Meinungsäußerung“, hielt die Helmstedter AfD-Politikerin und Familien- und frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion dem in einer Mitteilung entgegen. Sie gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.

Es handele sich um ein „offensichtlich politisch motiviertes Verfahren“ gegen sie, behauptet Behrendt ohne weitere Belege. Rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft Göttingen würden geprüfte, ergänzte ihr Anwalt Markus Haintz laut der Mitteilung der AfD.

Vor gut einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Untreue-Ermittlungen gegen Behrendt eingestellt. Ihr sowie dem inzwischen aus der AfD ausgetretenen Jozef Rakicky war vorgeworfen worden, Wahlkampfmittel unzulässig abgerechnet zu haben. Die Ermittlungen gegen Behrendt hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, hieß es damals. Gegen Rakicky wurden die Ermittlungen demnach wegen geringer Schuld eingestellt.

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