Fall Kasia Lenhardt

Ermittler stellen Körperverletzungs-Verfahren gegen Boateng ein


Aktualisiert am 27.03.2025 – 08:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Jérôme Boateng 2024 vor Gericht (Archivbild): Die Akte seiner Verfahren ist lang. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)

Das Verfahren lief seit Jahren: Es ging um mutmaßliche Übergriffe von Fußballstar Jérôme Boateng auf seine Ex-Freundin. Nun ziehen die Ermittler einen Schlussstrich.

Im Zweifel für den Angeklagten – dieser Rechtsgrundsatz hat den Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng gerettet. Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt eingestellt. Das Verfahren sei nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ einzustellen, bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur.

Es ging um mehrere mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Boateng bekannt geworden waren. Ein eingerissenes Ohrläppchen seiner Ex-Freundin war zu dem Zeitpunkt Kern des Verfahrens.

Das Verfahren gegen Boateng wurde zunächst eingestellt, dann nahm sich Lenhardt im Jahr 2021 das Leben. Rechtsmedizinische Untersuchungen brachten daraufhin die Körperverletzungsermittlungen wieder in Schwung. „Im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens“ habe die Behörde neue Erkenntnisse erlangt, hieß es damals. Es kamen Vorwürfe hinzu, die den Zeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 betrafen.

„Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten“, heißt es jetzt im erneuten Einstellungsbeschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Aber die Indizien reichten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht, um Boateng einen Prozess zu machen. „Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Boateng wird nun also nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt. Sein Anwalt Leonard Walischewski erklärte: „Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt. Jede, aber wirklich auch jede Ermittlungshandlung im Verlauf des Verfahrens hat belegt, dass Herr Boateng die Taten nicht begangen hat und gar nicht begangen haben kann.“

Der Jurist hatte Boateng auch in seinem letzten Prozess um Körperverletzung an einer anderen Ex-Freundin, der Mutter seiner Zwillingsmädchen, verteidigt. Das Landgericht München I hatte Boateng im vergangenen Jahr wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro wurde – ähnlich einer Freiheitsstrafe auf Bewährung – nur unter Vorbehalt verhängt.

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