Die CDU hat vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Erfolg verbuchen können.
Im Streit mit dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler über den Ablauf der Thüringer Landtagssitzung ist die CDU-Fraktion vor dem Verfassungsgerichtshof in mehreren Punkten erfolgreich. Die höchsten Thüringer Richter erließen auf CDU-Antrag eine einstweilige Anordnung, an die sich der Alterspräsident halten muss.
Die CDU hatte eine einstweilige Verfügung der Verfassungsrichter beantragt, um dem Landtag am Samstag einen zweiten Ablauf bei der Herstellung seiner Arbeitsfähigkeit zu ermöglichen.
Dabei geht es unter anderem um das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagspräsidenten, das zwischen der AfD und den anderen Fraktionen heftig umstritten ist. Die CDU will erreichen, dass Treutler einen Antrag aufruft und abstimmen lässt, wonach das Vorschlagsrecht auf alle Fraktionen erweitert wird. Bisher liegt es bei der stärksten Fraktion, die in Thüringen erstmals in einem Landesparlament von der AfD gestellt wird. CDU, BSW, Linke und SPD haben bereits angekündigt, dass sie keinen AfD-Kandidaten in das zweithöchste Staatsamt in Thüringen wählen werden.
Die AfD mit ihrem Rechtsaußen Björn Höcke ist vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet. Einen der vier Landtagsvizeposten soll aber auch die AfD beanspruchenden können, machte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, deutlich.