Es kann gute Gründe geben, ein Erbe auszuschlagen. Doch das sollten Sie nicht tun, ohne sich über die Folgen bewusst zu sein.

Hohe Schulden, ein marodes Haus – nicht immer ist ein Erbe ein finanzieller Segen. Auch für Ehepartner kann es daher sinnvoll sein, das Erbe des verstorbenen Partners auszuschlagen. Wir klären die häufigsten Fragen dazu.

Ja. Jeder Erbe hat grundsätzlich die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Das gilt auch für das Erbe Ihres Ehemanns. Nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten Ehepartner ein Viertel des Erbes, wenn der Verstorbene Kinder oder Enkel hinterlässt. Gibt es außer Ihnen nur Verwandte der zweiten Ordnung, das heißt Eltern und Geschwister, erben Ehepartner die Hälfte. Lesen Sie hier, wie die gesetzliche Erbfolge genau aussieht.

Schlägt der Ehepartner das Erbe aus, geht die Erbschaft inklusive möglicher Schulden an die nächste Person in der Erbfolge über. Wer minderjährige Kinder hat, muss das Erbe als gesetzlicher Vertreter also für sie mit ausschlagen. Schlägt jeder Erbe die Erbschaft aus, erbt am Ende der Staat.

In diesem Fall muss der nächste in der Erbfolge für die Beerdigungskosten aufkommen, sofern er zahlungsfähig ist. Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, kann es trotzdem passieren, dass Sie die Beerdigung zahlen müssen. Je nachdem, wie weit oben Sie in der Reihenfolge für die Kostentragungspflicht stehen und ob Sie die Kosten tragen können.

In dieser Reihenfolge werden Angehörige verpflichtet, die Bestattungskosten zu zahlen:

Gibt es niemanden in dieser Reihe, der solvent genug ist, die Beerdigung zu zahlen, springt der Staat ein. Er bedient sich dann entweder aus dem Nachlass – sofern möglich – oder greift auf eine sogenannte Sozialbestattung zurück. In diesem Fall fällt die Beerdigung sehr einfach aus, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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