Bundestagswahlkampf
Entwurf des Wahlprogramms: Union will schärfere Asylpolitik
Aktualisiert am 13.12.2024 – 18:10 UhrLesedauer: 3 Min.
Am Dienstag wollen die Spitzen von CDU und CSU das gemeinsame Programm für die Bundestagswahl verabschieden. Im Entwurf spielt die Migrationspolitik eine wichtige Rolle.
Die Union will sofort nach einem Sieg bei der Bundestagswahl im Februar einen faktischen Aufnahmestopp für illegale Migranten durchsetzen. „Dazu weisen wir diejenigen an den deutschen Grenzen zurück, die aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder dem Schengen-Raum nach Deutschland einreisen und bei uns einen Asylantrag stellen wollen“, heißt es im Entwurf für das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU zum Thema Migration, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Die Vorstände von CDU und CSU wollen das Wahlprogramm an diesem Dienstag in Berlin beschließen. Anschließend ist geplant, dass die Vorsitzenden von CDU und CSU, Unionsfraktionschef Friedrich Merz und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, das Programm vorstellen.
Die Union skizziert ihre Pläne in der Migrationspolitik unter dem Titel „Illegale Migration stoppen“ in acht Punkten. Dabei handelt es sich um bekannte Forderungen, die gebündelt werden. Da die Union nach der Wahl am 23. Februar auf einen oder mehrere Koalitionspartner angewiesen sein dürfte, ist offen, ob und wieweit sie ihre Forderungen tatsächlich durchsetzen kann.
Zur Begründung für einen schärferen Kurs in der Migrationspolitik heißt es in der Partei, Deutschland brauche vor allem Fachkräfteeinwanderung. Die illegale Migration überfordere das Land und die Integrationsfähigkeit. Die Ampel-Regierung habe Hilferufe aus den Kommunen und den Wunsch der Menschen nach einer grundsätzlichen Wende in der Migrationspolitik überhört. Der Zuzug sei „zu viel und nicht mehr stemmbar“, eine strikte Begrenzung dringend nötig.
Geht es nach den Vorstellungen der Union, sollen Sachleistungen generell Vorrang vor Geldleistungen haben. In allen Bundesländern soll die Bezahlkarte „flächendeckend und restriktiv“ eingeführt werden. „Für Ausreisepflichtige richten wir die Sozialleistungen an dem Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ aus und sehen, wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss vor.“
Grenzkontrollen will die Union mit Zurückweisungen verbinden. Die dafür erforderlichen Kontrollen sollen so lange wie notwendig verlängert werden. „Zugleich investieren wir in modernste Grenzsicherungstechnik, wie etwa in Drohnen, Nachtsicht- und Wärmebildkameras.“ Den Nachzug von Familienangehörigen bei sogenannten subsidiär Schutzberechtigten will die Union aussetzen, alle freiwilligen Aufnahmeprogramme sollen beendet werden.
Subsidiärer – also eingeschränkter – Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen.
Auch den Kurs gegenüber Flüchtlingen aus der von Russland angegriffenen Ukraine will die Union verschärfen, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen. Demnach sollen neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. CDU und CSU wollen die Verfahren zur Berufsanerkennung vereinfachen und Möglichkeiten stärken, die deutsche Sprache parallel zur Arbeit zu lernen.
Um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern, sollen weitere Länder als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft und verstärkt Rücknahmeabkommen mit den Hauptherkunftsländern geschlossen werden. „Asylbewerber ohne Schutzberechtigung müssen unser Land wieder verlassen. Wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss die Ausreisepflicht staatlich durchgesetzt werden“, heißt es in dem Entwurf weiter.
Zugleich will die Union zentrale Asylverfahren und „Bundesausreisezentren“ einführen, um Verfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern. „Nach Afghanistan und Syrien wollen wir regelmäßig abschieben – vor allem Straftäter und Gefährder“, kündigen die Unionsschwestern an.
Zudem müsse die Bundespolizei die Kompetenz bekommen, ausreisepflichtige Ausländer vorübergehend in Haft oder Ausreisegewahrsam zu nehmen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen im Anschluss an ihre Haft in zeitlich unbegrenzten Ausreisearrest genommen werden können, bis sie freiwillig ausreisen oder die Abschiebung gelingt.