Klare Regeln
Wo darf ich wie herum parken? Darauf müssen Autofahrer achten
Aktualisiert am 04.01.2025 – 09:28 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Auto links neben der Fahrspur entgegen der Fahrtrichtung parken? Das ist möglich – jedoch nur in Ausnahmen. Wo die Richtung keine Rolle spielt.
Sie drehen die dritte Runde durch die engen Straßen eines Wohngebiets auf der Suche nach einem Parkplatz – und plötzlich tut sich links von Ihnen eine Lücke auf. Dennoch sollten Sie nicht einfach nach links rüberziehen und Ihr Auto gegen die Fahrtrichtung abstellen. Warum, erfahren Sie hier.
Beim begriff Parken gilt die Drei-Minuten-Regel: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der hat sein Fahrzeug geparkt. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt und in Sichtweite bleibt, sodass er im Bedarfsfall jederzeit wieder in den Verkehr eingreifen kann, der parkt nicht, sondern hält.
In Paragraf 12 – Halten und Parken der Straßenverkehrsordnung (StVO) – ist im Absatz 4 festgelegt: Man darf ausschließlich in Fahrtrichtung parken, also auf der rechten Straßenseite. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen (dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen) zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist. Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Der Grund ist simpel: Es geht um die Sicherheit. Wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung parken wollen, müssen Sie sich auf zwei Fahrbahnen konzentrieren. Das wird insbesondere dann anstrengend, wenn Sie längs einparken und noch hin und her rangieren müssen. Und beim Ausparken kann das zu gefährlichen Wendemanövern führen.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen in der StVO:
In der Regel werden Autos, die entgegen der Fahrtrichtung parken, nicht abgeschleppt. Es sei denn, sie blockieren andere Verkehrsteilnehmer oder Zufahrten. Punkte in Flensburg gibt es nicht.