Ärger nach der Geburt

Eltern wollen diesen Namen – Amt sagt Nein


23.10.2026 – 17:32 UhrLesedauer: 2 Min.

Eltern halten die Hand eines Neugeborenen (Symbolbild): Das Baby hat offiziell noch keinen Namen. (Quelle: IMAGO/Natalia Shmatova/imago)

Eigentlich sollten frisch gebackene Eltern aus Österreich im Glück schwelgen. Doch ein Streit mit dem Standesamt macht ihnen das Leben schwer.

Ein Bindestrich macht einer Familie aus Österreich einen Strich durch die Rechnung: Seit fast einem Monat warten die Eltern auf die Geburtsurkunde ihrer Tochter. Grund dafür ist ihr Wunschname – und ein Streit mit dem Standesamt. Denn die Behörde will den ausgesuchten Vornamen nicht genehmigen.

Wie das österreichische Nachrichtenportal „Heute“ berichtet, wurde das Mädchen am 24. September in Oberösterreich geboren. Es soll nach dem Wunsch der Eltern „Rianeva Viktoria“ heißen. Das Problem: Das zuständige Standesamt in Salzburg hat Einwände gegen den ersten Vornamen, weil dieser bislang nicht gebräuchlich sei.

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Mit Bindestrich, also als „Ria-Neva“, wäre der Name dem Bericht zufolge dagegen möglich. Doch genau das wollen die Eltern nicht. „Neva ist laut Instituten ein Vorname mit serbischen oder kroatischen Wurzeln, die haben wir nicht. Es soll ein neuer österreichischer Name entstehen“, erklärte Vater Roland gegenüber „Heute“.

Die Eltern möchten deshalb an ihrer Wunschschreibweise festhalten. Nach Angaben des Vaters ließen sie den Namen sogar von der Gesellschaft für deutsche Sprache prüfen. Diese halte „Rianeva Viktoria“ demnach für eintragungsfähig.

Ohne Geburtsurkunde wird der Alltag schwierig

Bislang fehlt dem Mädchen die Geburtsurkunde. Das erschwere nach Angaben der Eltern unter anderem die Krankenversicherung, den Bezug von Familienleistungen und die Vaterschaftsanerkennung.

Das Standesamt verweist laut dem Bericht auf die österreichischen Regeln zur Namensvergabe. Demnach muss ein Vorname unter anderem gebräuchlich sein und darf dem Kindeswohl nicht schaden.

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