Elf Katzenbabys in der Kälte ausgesetzt – Peta lobt Belohnung aus

Ausgesetzt bei Eiseskälte

Karton mit elf Katzen neben Abfallcontainer gefunden

30.12.2025 – 14:49 UhrLesedauer: 2 Min.

Kleine Katzen im Karton: Insgesamt wurden elf Katzen in Bergedorf im ausgesetzt. (Quelle: Hamburger Tierschutzverein )

In Hamburg entdecken Helfer einen Karton mit frierenden Katzenbabys – ausgesetzt am zweiten Weihnachtsfeiertag. Tierschützer loben eine Belohnung aus.

Elf Katzen, darunter acht wenige Wochen alte Babys, sind am Dienstag nach Weihnachten in Hamburg-Bergedorf neben einem Mülleimer entdeckt worden – ausgesetzt bei Minusgraden, ohne Futter oder Wasser.

Helfer fanden am zweiten Weihnachtstag in der Holtenklinker Straße einen Karton mit drei ausgewachsenen Katzen und acht etwa acht Wochen alten Kitten. Die Tiere seien völlig ungeschützt den eisigen Temperaturen ausgeliefert gewesen, berichten die Beteiligten. Sie hätten zudem unter massivem Floh- und Milbenbefall gelitten, was auf eine längere Vernachlässigung durch frühere Halter schließen lasse. Die Polizei hob laut Tierschutzverein Peta das „erhebliche Tierleid“ hervor.

Die Tiere wurden in ein Heim des Hamburger Tierschutzvereins gebracht. Unter einem Post auf Facebook ließen viele Nutzer ihrer Wut freien Lauf. Eine Nutzerin schrieb: „Widerwärtige Menschen, die das getan haben, ich wünsche ihnen nur das Schlechteste! Für die armen Schätze die besten Wünsche für ein gutes Zuhause.“

Um den oder die Verantwortlichen zu finden, setzt die Tierrechtsorganisation Peta nun eine Belohnung von 500 Euro aus – für Hinweise, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen. Diese können telefonisch (0711-8605910) oder per E-Mail, und auch anonym, gemeldet werden.

„Wir wollen aufklären, wer diese Katzen absichtlich und schutzlos ausgesetzt und damit ihren qualvollen Tod in Kauf genommen hat“, erklärte Björn Thun, Fachreferent bei Peta. „Solche Taten dürfen nicht folgenlos bleiben. Sie zeigen, wie wichtig die für Hamburg beschlossene Katzenschutzverordnung ist.“

Die Organisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren in Deutschland verboten ist. Laut Tierschutzgesetz (§ 3 und § 17) kann das Aussetzen oder Vernachlässigen von Tieren als Tierquälerei gewertet werden – und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Aktie.
Die mobile Version verlassen