Neues Gesetz

Diese Versicherung soll bald zur Pflicht werden


21.10.2026 – 14:53 UhrLesedauer: 4 Min.

Bundesjustizminister Lars Klingbeil: Justiz- und Finanzministerium haben ein Diskussionspapier zur Elementarversicherung vorgelegt. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Justiz- und Finanzministerium haben einen Vorschlag zur geplanten verpflichtenden Elementarversicherung vorgelegt. Was dieser für Hausbesitzer bedeuten würde.

Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) haben ein Eckpunktepapier für ein Gesetz vorgelegt, das Wohngebäudeversicherungen künftig verpflichtend um einen Schutz gegen Naturgefahren erweitern soll. Bisher decken solche Policen Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdbeben nicht automatisch ab – Hausbesitzer brauchen zusätzlich eine Elementarversicherung. Über den entsprechenden Schutz verfügen allerdings bundesweit nur 59 Prozent der Hausbesitzer. In einzelnen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern (39 Prozent) ist die Verbreitung noch einmal deutlich geringer.

Dem Papier zufolge sollen neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen solche sogenannten Elementarschäden künftig automatisch einschließen. Abgedeckt werden die Elementargefahren Überschwemmung (Starkregen), Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Schäden durch Sturmfluten oder aufsteigendes Grundwasser sollen – wie bereits heute – hingegen nicht abgesichert sein.

Versicherte sollen Selbstbehalt zahlen

Im Schadenfall sollen Versicherte lediglich einen Selbstbehalt zahlen müssen. Dieser soll maximal zehn Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung, jedoch maximal 20.000 Euro betragen. Allerdings können hier individuell auch geringere Selbstbehalte vereinbart werden.

Die Kosten für eine solche Police hängen vom Wert des Gebäudes und seiner Risikolage ab. Laut Justizministerium, das sich auf Studien beruft, liegt die Jahresprämie für ein Standard-Einfamilienhaus zwischen rund 100 und 1.500 Euro. Vor allem Häuser, die in der sogenannten ZÜRS-Klasse 4 liegen, sind derzeit nur schwierig und oft nur zu sehr hohen Prämien versicherbar.

Die ZÜRS-Klassen erklärt

Für die Ermittlung der Risikolage eines Hauses nutzen die Versicherer unter anderem ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). Es teilt Adressen in vier Gefährdungsklassen ein und dient Versicherern als Grundlage für die Preisberechnung und Vertragsannahme bei Elementarschadenversicherungen. Während der Großteil aller Wohngebäude in Deutschland (92,3 Prozent) in der ZÜRS-Zone 1 (sehr geringe Gefährdung) liegt, ist ein kleiner Teil (0,4 Prozent) in ZÜRS-Zone 4 (hohe Gefährdung) verortet.

Gleichzeitig will die Bundesregierung prüfen, ob die Versicherer alternativ auch günstigere Policen anbieten können. Damit soll verhindert werden, dass Hausbesitzer finanziell zu stark belastet werden. Hausbesitzer, die sich für eine solche Mindestversicherung entscheiden, müssten im Gegenzug im Schadenfall höhere Selbstbehalte in Kauf nehmen. Versicherte müssen dann die Hälfte des Schadens, jedoch maximal 100.000 Euro, aus der eigenen Tasche zahlen. Ein kompletter Verzicht auf den Elementarschutz ist indes nicht vorgesehen.

Zudem sollen Hausbesitzer die Möglichkeit bekommen, ihre Versicherungsprämien durch bauliche Präventionsmaßnahmen zu senken. Wer also etwa drucksichere Fenster und Türen oder eine Rückstauklappe einbaut, soll im Gegenzug weniger für seine Versicherung zahlen müssen.

Neue Versicherungspflicht: Erweiterung für bestehende Verträge

Auch bestehende Verträge sollen entsprechend erweitert werden. Versicherer sollen ihren Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten müssen. Reagieren die Versicherten nicht auf dieses, wird ihre Versicherung spätestens nach einem Jahr nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes automatisch um den Elementarschutz erweitert. Der Versicherer darf im Gegenzug die Versicherungsprämien erhöhen.

Gleichzeitig will die Bundesregierung verhindern, dass die höheren Versicherungskosten von den Hausbesitzern auf die Mieter umgelegt werden können. Ziel dieser Maßnahme sei es, Mieterinnen und Mieter vor steigenden Nebenkosten zu schützen, heißt es im Diskussionspapier.

Mit dem nun vorgelegten Diskussionspapier wollen Hubig und Klingbeil ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und verhindern, dass bei großen Schadenereignissen, wie zuletzt der Ahrtal-Flut, der Staat die betroffenen Hausbesitzer aus Steuermitteln entschädigt. „Das wollen und müssen wir ändern. Finanzielle Absicherung darf nicht davon abhängen, ob die Politik im Einzelfall die Staatskasse öffnet“, sagte Justizministerin Hubig dem „Kölner Stadtanzeiger“, der zuerst über das Diskussionspapier berichtet hatte.

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