Zugeständnisse gemacht

Ehemalige griechische Königsfamilie wählt neuen Namen

Aktualisiert am 22.12.2024 – 00:21 UhrLesedauer: 1 Min.

Pavlos, Sohn des ehemaligen griechischen Königs Konstantin II., sein Bruder Nikolaos, Ex-Königin Anne-Marie und der ehemalige Prinz Philippos sowie Familienmitglieder bei der Beerdigung von Prinz Philip (v.l.). (Quelle: Michael Varaklas)

In Griechenland geht ein Streit um die ehemalige Königsfamilie zu Ende. Die Ex-Royals machen Zugeständnisse, dafür bekommen sie wieder die Staatsbürgerschaft.

Mitglieder der ehemaligen griechischen Königsfamilie haben um die griechische Staatsbürgerschaft angesucht und offiziell das republikanische Regierungssystem des Landes anerkannt. Dies geschieht 50 Jahre nach der Abschaffung der Monarchie, wie Regierungsvertreter laut einem Bericht des „Guardian“ bestätigten. Die Familie des verstorbenen Königs Konstantin II. hatte 1994 die griechische Staatsbürgerschaft verloren.

Ein Vertreter des Innenministeriums, Athanasios Balerpas, erklärte, dass die Verwandten des verstorbenen Königs eine Erklärung unterzeichneten, in der sie die republikanische Regierung anerkennen und den neuen Nachnamen „De Grece“ („von Griechenland“) annehmen. Dieser Schritt hat bei linken Politikern für Unmut gesorgt, da es im griechischen Namensrecht den Zusatz „von“ nicht gäbe.

So äußerte sich die linksgerichtete Syriza-Partei kritisch zur Wahl des Familiennamens „De Grece“. Offizielle Stellen haben die Namen der Antragsteller nicht veröffentlicht.

Laut Berichten in den griechischen Medien haben zehn Mitglieder der Familie um die Staatsbürgerschaft angesucht, darunter alle fünf Kinder Konstantins II. Für den Innenministeriumssprecher Balerpas bedeutet dies einen historischen Abschluss eines alten Kapitels.

Die Entscheidung über die Staatsbürgerschaft muss nun im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie Ausweisdokumente beantragen können. Politiker aus Mitte-Links- und linken Oppositionsparteien kritisierten zwar die Namenswahl, stellten jedoch das Recht auf Staatsbürgerschaft nicht infrage.

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