Besitzverhältnisse und Erbrecht sind nicht immer einfach. Wägen Sie auch für Todesfälle frühzeitig rechtliche und finanzielle Folgen ab. Ein Überblick.

Sie leben schon viele Jahre harmonisch mit Ihrem Ehemann in einem schönen Haus. Doch plötzlich stirbt Ihr Mann an einem Herzinfarkt und Sie stellen fest: Sie sind nicht im Grundbuch eingetragen. Was nun?

Rechtlich sind Sie nicht automatisch die Eigentümerin der Immobilie. Wir erklären, wie es gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder spezieller testamentarischer Regelungen weitergeht.

Für die überlebende Ehepartnerin oder den überlebenden Ehepartner besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Erbanspruch. Das ist zu beachten:

Mit einer eindeutigen testamentarischen Regelung lassen sich Unsicherheiten vermeiden. Die Erbfolge ist eindeutig festgelegt und Sie als Witwe oder als Witwer sind abgesichert.

Sie als Ehefrau stehen nicht im Grundbuch, haben aber den Todesfall Ihres Mannes zu beklagen. Wie es mit der Immobilie weitergeht, hängt von den Antworten auf folgende Fragen ab:

Üblicherweise gibt es eine Erbengemeinschaft, wenn der Ehemann stirbt und die Frau nicht im Grundbuch steht. Letztlich lassen sich nur einvernehmliche Regelungen treffen.

Mit einer Einsicht ins Grundbuch informieren Sie sich über die rechtlichen Verhältnisse Ihres Grundstücks, beziehungsweise Hauses. Dort lässt sich die Frage beantworten: „Wer erbt, wenn Ehepartner nicht im Grundbuch stehen?“

Als Witwe liegt ein in Deutschland gefordertes berechtigtes Interesse zum Einblick vor. Legen Sie sicherheitshalber noch die Heirats-, Sterbeurkunde und Ihren Personalausweis vor. Sie dürfen jederzeit gegen eine Gebühr Abschriften aus dem Grundbuch beantragen.

Ihr Mann stirbt und Sie als Ehefrau stehen nicht im Grundbuch, oder umgekehrt? Ein vorliegendes Testament wäre hilfreich, damit Sie als Witwe unter anderem Ihren Miteigentumsanteil behalten. Das zu Lebzeiten verfasste sogenannte Berliner Testament könnte Sie als Alleinerben ausweisen. Was ein Berliner Testament genau ist, lesen Sie hier.

Wenn kein Testament, Ehe- oder Erbvertrag vorhanden ist, entsteht eine verzwickte Situation. Da nur der Verstorbene im Grundbuch stand, könnte sich eine Erbengemeinschaft bilden. Diese kann unter anderem entscheiden, ob Sie weiterhin in der gemeinsam bewohnten Immobilie bleiben dürfen.

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