Anzapfverbot

Kartellamt ermittelt gegen Edeka – was Payback damit zu tun hat


13.12.2024 – 10:16 UhrLesedauer: 2 Min.

Payback-App: Bevor es mit der Partnerschaft von Payback und Edeka losgehen kann, gibt es Ärger. (Quelle: IMAGO/BODE/imago)

Edeka bekommt Ärger. Der Lebensmittelhändler erlege seinen Lieferanten unangemessene Konditionen auf, sagt das Bundeskartellamt. Was Payback damit zu tun hat.

Das Bundeskartellamt hat ein förmliches Kartellverfahren gegen den Lebensmittelhändler Edeka eingeleitet. Grund dafür ist der Verdacht auf Verstoß gegen das sogenannte Anzapfverbot im Zusammenhang mit Edekas Teilnahme am Payback-Bonusprogramm. Das berichtet die „Lebensmittelzeitung“.

Die Bonner Behörde bestätigte den Verfahrensbeginn auf Anfrage des Branchenblattes. Gegenstand der Ermittlungen sind demnach die Konditionsforderungen, die Edeka gegenüber Lieferanten im Vorfeld seiner Payback-Teilnahme erhoben hat. Der Händler habe von zahlreichen Markenherstellern zunächst zwei Prozent des Gesamtumsatzes mit der Edeka-Gruppe und Budni als Beitrag zur Payback-Beteiligung gefordert. Im Gegenzug habe Edeka „neue Zugangsmöglichkeiten zu attraktiven und personalisierten Marketingprodukten“ in Aussicht gestellt.

Besonders brisant: Nach Informationen der Lebensmittelzeitung fordert Edeka auch von Eigenmarkenherstellern einen Payback-Beitrag von 0,5 bis 1,5 Prozent des Umsatzes. Diese Ausweitung der Forderungen sei ebenfalls Teil der Untersuchungen.

Das Anzapfverbot untersagt marktbeherrschenden Unternehmen, ihre Marktmacht zu missbrauchen, indem sie von Lieferanten Leistungen ohne angemessene Gegenleistung fordern. Ein Sprecher des Kartellamts teilte mit, das Verfahren sei „von Amts wegen“ und nicht aufgrund einer Beschwerde eingeleitet worden.

Der Markenverband begrüßt die Ermittlungen. In einem Mitgliederschreiben, das der „Lebensmittelzeitung“ vorliegt, heißt es: „Nachdem wir dem Amt unsere Auswertung der Mitgliederumfrage zum Auftreten von Edeka im Zusammenhang mit den Sonderforderungen zum Payback-Einstieg übersandt hatten, hat uns das Bundeskartellamt heute informiert, dass es ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Edeka […] eingeleitet hat“. Weiter schreibt der Verband: „Unsere Bemühungen in dieser Sache haben damit offensichtlich Erfolg gehabt bzw. zumindest dazu beigetragen, dass das Amt jetzt gegen die Edeka kartellrechtlich ermittelt.“

Edeka selbst wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ermittlungen entwickeln werden. In einem Verwaltungsverfahren droht Edeka kein Bußgeld, jedoch könnte das Kartellamt eine Untersagung aussprechen oder mit dem Händler eine Verpflichtungserklärung vereinbaren.

Für Kunden von Edeka soll die Partnerschaft mit dem Treueprogramm Payback am 1. Januar 2025 starten (lesen Sie hier weiter). Der Lebensmittelhändler hatte dafür die Deutschland Card abgeschafft. Für Payback ist Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka ein Pfund, vor allem nach dem Ausstieg von Rewe (lesen Sie hier mehr dazu).

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