Richtungsweisendes Urteil

Eurowings verliert Koffer – und muss dafür 3.500 Euro zahlen


12.03.2025 – 13:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Gepäckband am Flughafen: Wenn das Gepäck verloren geht, ist der Ärger groß. (Quelle: IMAGO/Joeran Steinsiek/imago)

Das Düsseldorfer Landgericht verpflichtete jetzt Eurowings zur vollen Kostenerstattung für einen verlorenen Koffer. Warum das etwas Besonderes ist.

Gewöhnlich sind Ansprüche bei Kofferschäden im Luftverkehr durch das Montrealer Übereinkommen geregelt. Doch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf verpflichtet Eurowings zur vollen Kostenerstattung. Wie kam es dazu?

Verliert eine Fluggesellschaft das Gepäck eines Passagiers oder beschädigt es, haftet sie bislang nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Doch das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22S 100/24 und 233 C 65/23) entschied anders: Eurowings muss einen Kofferschaden in voller Höhe erstatten. Im Gespräch mit dem Fachblatt für Touristik „FVW Travel Talk“ stellte Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel (Wiesbaden) das Urteil als Präzedenzfall dar. Er vertrat in dem Verfahren die Klägerseite.

Ein Passagier flog von London über Köln nach Berlin. Bei seiner Ankunft war sein Koffer nicht auffindbar. Der Gesamtwert des Gepäcks sowie der nachgekauften Produkte belief sich auf etwa 3.500 Euro. Eurowings erstattete vorgerichtlich lediglich rund 150 Euro für die nachgekauften Artikel. Die Airline verweigerte eine weitergehende Entschädigung, da sie in ihrem Vorgehen keine Fahrlässigkeit sah und sich auf die Regelungen des Montrealer Übereinkommens berief.

Vor Gericht argumentierte der Kläger, dass die Airline grob fahrlässig mit dem Koffer umgegangen sei. Er stützte seine Aussage darauf, dass der Weg des Koffers nicht lückenlos nachverfolgt werden konnte. „Eurowings legte keine entsprechenden Nachweise zur Gepäckverfolgung vor und konnte den Vorwurf der Leichtfertigkeit somit nicht entkräften“, sagte Hopperdietzel dem Magazin.

Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht, sondern begründete die Verurteilung der Airline mit einem anderen Aspekt. Laut dem Urteil tat Eurowings nach dem festgestellten Gepäckverlust nicht genug, um den Koffer wiederzufinden. Die Richter stellten klar, es sei erforderlich, dass die Airline im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu den Umständen aus ihrem Betriebsbereich vorträgt, insbesondere zu durchgeführten Recherchen und deren Ergebnissen.

Eurowings hatte es erwiesenermaßen unterlassen, eigenständig an den Flughäfen nach dem Koffer zu forschen. Aus diesem Grund fiel die Entscheidung zugunsten des Klägers aus, der den gesamten Schaden erstattet bekam. Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt.

Hopperdietzel empfiehlt Reisenden, keine Wertgegenstände im Aufgabegepäck zu transportieren. „Auf Geschäftsreisen nehmen Passagiere jedoch oft teure Kleidung und Accessoires mit“, so der Anwalt. Bei einem Gepäckwert ab 1.500 Euro sei es sinnvoll, eine Wertdeklaration vorzunehmen. Bei einigen Airlines könne gegen Aufpreis eine Wertdeklaration erfolgen, wodurch eine höhere Haftung bei Gepäckschäden möglich sei.

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