Was erlaubt ist – und was nicht
Dürfen Kassierer in die Brötchentüte gucken?
In Supermärkten bestimmen an der Selbstbedienungstheke oft Papiertüten das Bild. Doch deren fehlende Durchsichtigkeit könnte den Blick des Kassierers in diese Tüten notwendig machen.
26.11.2024 – 13:23 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Für Brot und Brötchen aus der SB-Theke werden statt dünner Hemdchentüten (Plastiktüten für Obst und Gemüse) zum Verpacken meist braune Papiertüten angeboten. Das kommt vor allem der Umwelt zugute. Die Papiertüten haben jedoch einen Nachteil: Man erkennt nicht auf den ersten Blick, was drin ist.
Zwar gibt es für Backware aus der SB-Theke Papiertüten mit Sichtfenstern. Legen Kunden die Brötchen und Teilchen jedoch so in die Tüte, dass durch die Sichtfenster nur deren Unterseite zu sehen ist, wird auch hier die Identifizierung des Inhalts problematisch.
Aus diesem Grund kann es immer wieder vorkommen, dass der Kassierer beim Abkassieren die Brötchentüte öffnet, um deren Inhalt besser sehen zu können. Einige Kunden empfinden die Kontrolle als sehr unhygienisch. Sie stellen sich daher die Frage: Dürfen Kassierer meine Lebensmittel kontrollieren?
In der Tat dürfen Kassierer Ihren Einkauf bis zu einem gewissen Grad kontrollieren. So dürfen Sie etwa Eierkartons öffnen oder Zeitungen durchblättern, um zu überprüfen, ob dort nicht vielleicht andere Waren versteckt wurden.
Und auch bei Brötchen kann es durchaus sein, dass pfiffige Diebe kleine, dünne Gegenstände auf den Boden der Tüte legen und die Tüte anschließend stark befüllen, sodass das Diebesgut durch das Sichtfenster nicht zu erkennen ist.
Dass die Kassierer in Ihre Brötchentüten schauen, hat jedoch in aller Regel den dankenswerten Hintergrund, dass sie Ihnen den korrekten Preis berechnen wollen. Denn wenn sie Ihnen einen falschen Preis berechnen, weil sie die Ware nicht richtig identifizieren können, werden Sie sicherlich verärgert sein.
Kassierer dürfen die Backware jedoch nicht berühren. Schließlich spricht das gegen die Hygienevorschriften. Lediglich das leichte Schütteln der Tüte, damit die Backware dadurch leichter zu erkennen ist, ist gestattet.