Früherer Ruhestand
Drei Jahre bis zur Rente überbrücken: Das können Sie tun
Aktualisiert am 05.04.2026 – 12:48 UhrLesedauer: 3 Min.
Von einem früheren Ruhestand träumen viele Deutsche. Doch den muss man sich leisten können. Welche Möglichkeiten Sie haben.
Mehr Zeit für sich oder die Familie, fehlende Kräfte oder schlichtweg keine Lust mehr – es gibt viele Gründe, warum Menschen früher in den Ruhestand treten wollen, als das Gesetz vorsieht. Unter den Babyboomern haben fast 70 Prozent dieses Ziel, wie eine Studie der Bergischen Universität Wuppertal ergab. Demnach wollen 86 Prozent der Befragten spätestens mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch für viele funktioniert das nicht ohne Abschläge.
Denn die Regelaltersgrenze für eine volle Rente liegt jenseits der 64 Jahre. Bis 2031 steigt sie zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Versicherte, die ab 1964 geboren sind, müssen dann regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rente abgezogen – maximal 14,4 Prozent. Lesen Sie hier, welchen Denkfehler Sie dabei nicht begehen sollten.
Im Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“
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Einen dauerhaften Abschlag auf die Rente kann sich aber nicht jeder leisten. Auch die Hälfte der Babyboomer möchte nur deshalb früher in Rente gehen, weil sie sich ausreichend finanziell abgesichert fühlt. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sie erst 64 Jahre alt sind und damit noch drei Jahre bis zur Rente überbrücken müssen? Ein Überblick.
Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann abschlagsfrei in Rente gehen – allerdings auch erst ab einem bestimmten Alter. Für vor 1953 Geborene war das noch mit 63 Jahren möglich. Daher heißt diese Frührente für besonders langjährig Versicherte auch kurz: Rente mit 63.
Doch wie bei der Regelaltersgrenze steigt auch die Altersgrenze für diese frühere Rente schrittweise an. Mit 64 Jahren und 8 Monaten kann beispielsweise der Jahrgang 1962 abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn bis dahin 45 Beitragsjahre erreicht sind. Jahrgänge ab 1964 können diese Möglichkeit hingegen erst mit 65 Jahren nutzen.
Kommen Sie nicht auf 45 Beitragsjahre, sondern „nur“ auf mindestens 35, können Sie ebenfalls früher in Rente gehen, als es die Regelaltersgrenze für Sie vorsieht – dann aber nur mit Abschlägen. Das Modell nennt sich Rente für langjährig Versicherte.
Wer zum Beispiel ab 1964 geboren ist, müsste eigentlich bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, könnte aber auch mit 64 Jahren aufhören. Die drei Jahre früher kosten ihn aber dauerhaft 10,8 Prozent seiner Rente (36 Monate x 0,3 Prozent).
