Von einem früheren Ruhestand träumen viele Deutsche. Doch den muss man sich leisten können. Welche Möglichkeiten Sie haben.

Mehr Zeit für sich oder die Familie, fehlende Kräfte oder schlichtweg keine Lust mehr – es gibt viele Gründe, warum Menschen früher in den Ruhestand treten wollen, als das Gesetz vorsieht. Unter den Babyboomern haben fast 70 Prozent dieses Ziel, wie eine Studie der Bergischen Universität Wuppertal ergab. Demnach wollen 86 Prozent der Befragten spätestens mit 64 Jahren in Rente gehen. Doch für viele funktioniert das nicht ohne Abschläge.

Denn die Regelaltersgrenze für eine volle Rente liegt jenseits der 64 Jahre. Bis 2031 steigt sie zudem schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Versicherte, die ab 1964 geboren sind, müssen dann regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen möchten, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rente abgezogen – maximal 14,4 Prozent. Lesen Sie hier, welchen Denkfehler Sie dabei nicht begehen sollten.

Einen dauerhaften Abschlag auf die Rente kann sich aber nicht jeder leisten. Auch die Hälfte der Babyboomer möchte nur deshalb früher in Rente gehen, weil sie sich ausreichend finanziell abgesichert fühlt. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sie erst 64 Jahre alt sind und damit noch drei Jahre bis zur Rente überbrücken müssen? Ein Überblick.

Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann abschlagsfrei in Rente gehen – allerdings auch erst ab einem bestimmten Alter. Für vor 1953 Geborene war das noch mit 63 Jahren möglich. Daher heißt diese Frührente für besonders langjährig Versicherte auch kurz: Rente mit 63.

Doch wie bei der Regelaltersgrenze steigt auch die Altersgrenze für diese frühere Rente schrittweise an. Mit 64 Jahren kann beispielsweise der Jahrgang 1958 abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn bis dahin 45 Beitragsjahre erreicht sind. Jahrgänge ab 1964 können diese Möglichkeit hingegen erst mit 65 Jahren nutzen.

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Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihnen Beitragsjahre in der Rentenversicherung fehlen.

Kommen Sie nicht auf 45 Beitragsjahre, sondern „nur“ auf mindestens 35, können Sie ebenfalls früher in Rente gehen, als es die Regelaltersgrenze für Sie vorsieht – dann aber nur mit Abschlägen. Das Modell nennt sich Rente für langjährig Versicherte.

Wer zum Beispiel ab 1964 geboren ist, müsste eigentlich bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, könnte aber auch mit 64 Jahren aufhören. Die drei Jahre früher kosten ihn aber dauerhaft 10,8 Prozent seiner Rente (36 Monate x 0,3 Prozent).

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Doch es gibt eine Möglichkeit, die Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen – durch eine Sonderzahlung ab dem 50. Lebensjahr. Sie kaufen sich dann sozusagen mehr Rentenpunkte. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Übrigens: Sollten Sie eine Sonderzahlung geleistet haben und dann doch nicht vorzeitig in Rente gehen, ist das Geld nicht verloren. Sie haben dann später eine höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderzahlung ist nicht möglich.

Sind Sie nicht in der komfortablen Situation, auf einen Schlag eine größere Sonderzahlung tätigen zu können, hilft Ihnen womöglich die neue Hinzuverdienstregel. Seit 2023 dürfen Frührentner nämlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird (mehr dazu hier).

So sind Sie dann natürlich noch nicht komplett im Ruhestand, können aber zumindest kürzertreten und stocken gleichzeitig ihre Rente auf. Auch so lassen sich beispielsweise zwei oder drei Jahre bis zur Rente überbrücken. Wie sehr sich die Kombination aus Frührente und Hinzuverdienst lohnt, hat die Stiftung Warentest anhand von zwei Modellfällen ausgerechnet.

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