Rücknahme verweigert
Discounter Action unterliegt im Pfandstreit
02.12.2025 – 15:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Ärger für Action: Der Discounter muss vor Gericht eine Niederlage einstecken. Der Grund dafür löst im Handel neue Diskussionen aus.
Der Discounter Action ist einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Landgericht Düsseldorf unterlegen. Das Gericht bestätigte den Vorwurf, dass das Unternehmen gegen das Verpackungsgesetz verstoßen hat.
Auslöser des Verfahrens waren Testkäufe, bei denen Action die Rücknahme pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen sowie die Auszahlung des Pfandbetrags verweigert haben soll. Da Händler laut Gesetz zur Rücknahme verpflichtet sind, sah die DUH darin einen klaren Rechtsverstoß und erhielt dafür nun die Unterstützung des Gerichts.
Für DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz ist der Fall ein wichtiges Signal: Eine flächendeckende Rücknahme bepfandeter Verpackungen sei zentral für den Umweltschutz. „Doch genau das hat Action in drei überprüften Filialen verweigert“, kritisiert sie im Branchenblatt „Lebensmittel Zeitung“. Gleichzeitig habe sich das Unternehmen damit einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber pflichtkonformen Wettbewerbern verschafft.
Die Organisation kündigte an, ihre stichprobenartigen Überprüfungen bei großen Händlern fortzusetzen. Zuletzt hatte auch die Verbraucherzentrale berichtet, dass in den vergangenen drei Jahren rund 400 Beschwerden zur Pfandrückgabe in etlichen Supermärkten eingegangen seien. Die bundesweite Betreuung des Themas übernimmt dabei die Beratungsstelle in Hamburg.
