Gut zu wissen: Oft wird es als grober Undank definiert, wenn ein Kind den Kontakt zu seinen Eltern abgebrochen hat und sich nicht um sie kümmert. Wegen einer solchen Verfehlung können Sie Ihren Verwandten zwar enterben, weil Sie Ihr Testament gestalten können, wie Sie wollen, der Pflichtteil kann dadurch aber nicht entzogen werden. Grober Undank berechtigt allerdings dazu, Schenkungen zurückzufordern.
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