Diesen Fehler begehen viele Autofahrer im Winter

Strafen im Winter

Diesen gefährlichen Fehler begehen viele Autofahrer


27.01.2026 – 08:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Nicht nur schlecht für die Sicht, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer: Schnee auf dem Auto. (Quelle: IMAGO/Ayman Alahmed/imago)

Morgens schnell losfahren, ohne das Autodach vom Schnee zu befreien? Wer das tut, gefährdet nicht nur andere, sondern auch sein Portemonnaie.

Laut § 23 StVO muss ein Fahrzeug so beschaffen sein, dass die Sicht nicht eingeschränkt ist und niemand gefährdet wird. Das gilt nicht nur für Scheiben und Spiegel, sondern auch für Dach, Haube, Kofferraum und Kennzeichen. Besonders gefährlich ist Schnee auf dem Dach: Bei einer Bremsung kann er nach vorn auf die Windschutzscheibe rutschen oder als Schneebrett in den nachfolgenden Verkehr fliegen. Beides kann Unfälle verursachen.

Die Folge: Wer mit Schnee auf dem Dach erwischt wird, zahlt mindestens 25 Euro. Wird jemand gefährdet oder kommt es gar zu einem Schaden, drohen höhere Bußgelder, Punkte in Flensburg und mögliche Haftungsansprüche durch Dritte. Auch die eigene Versicherung kann Leistungen kürzen, wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher war.

Verkehrsclubs, Versicherer und Juristen raten jedes Jahr aufs Neue: Nehmen Sie sich vor Fahrtantritt die nötige Zeit – auch wenn es unbequem ist. Wer sein Fahrzeug vollständig vom Schnee befreit, schützt sich selbst und andere.

Sommerreifen bei Schnee
Bei Glätte, Matsch oder Schneefall sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol Pflicht. Wer trotzdem mit Sommerreifen fährt, zahlt mindestens 60 Euro und erhält 1 Punkt. Bei Behinderung oder Gefährdung steigt das Bußgeld auf 80 bis 100 Euro.

Nur ein „Guckloch“ freigekratzt
Die gesamte Front-, Seiten- und Heckscheibe muss frei sein. Ein kleines Sichtfenster reicht nicht aus. Das kann 10 Euro Bußgeld kosten, zusätzlich 5 Euro für ein verdecktes Kennzeichen.

Motor warmlaufen lassen
Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, ist verboten – es verursacht unnötige Emissionen. Wer dabei erwischt wird, zahlt bis zu 80 Euro.

Kein Abblendlicht bei Schneefall
Tagfahrlicht reicht bei Schnee, Regen oder Nebel nicht aus – das Fahrzeug ist von hinten kaum sichtbar. Wer das Abblendlicht nicht einschaltet, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt (außerorts), innerorts 25 Euro.

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